Disziplinarordnung der spanischen Nationalpolizei
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Disziplinarordnung der Nationalpolizei (RD 33/86)
Artikel 45: Sehr schwere Vergehen
- Nichteinhaltung der Treuepflicht gegenüber der Verfassung in Ausübung der Amtspflichten.
- Handlungen, die Straftaten darstellen.
- Missbrauch von Befugnissen und dessen Behandlung in der Praxis.
- Menschenrechtsverletzungen, erniedrigende oder diskriminierende Behandlung von Personen in Gewahrsam.
- Individueller oder kollektiver Ungehorsam und Nichtbefolgung von rechtmäßigen Anweisungen.
- Nicht unverzügliche Meldung von Dienstverhinderungen.
- Aufgabe des Dienstes.
- Verletzung des Berufsgeheimnisses und mangelnde Diskretion in Angelegenheiten, die in Ausübung der Amtspflichten bekannt werden und die der Polizeiarbeit oder Einzelpersonen schaden.
- Verletzung der Unparteilichkeit