Vorsteuerabzug: Regelungen und Berechnung
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Gebühren mit Vorsteuerabzug
Folgende Gebühren können zum Vorsteuerabzug berechtigen:
- Lieferung von Waren durch einen anderen Steuerpflichtigen
- Einfuhr von Waren
- Innergemeinschaftlicher Erwerb von Waren
- Gebühren im Zusammenhang mit dem Reverse-Charge-Verfahren
Teilweiser Vorsteuerabzug (Pro-Rata-Regelung)
Wenn ein Unternehmen sowohl steuerpflichtige als auch steuerbefreite Umsätze tätigt, kann nur ein anteiliger Vorsteuerabzug vorgenommen werden. Der abzugsfähige Anteil der Vorsteuer wird durch einen Prozentsatz bestimmt.
Berechnung des Prozentsatzes:
Der Prozentsatz wird als Quotient berechnet:
- Zähler: Summe der zum Vorsteuerabzug berechtigenden Umsätze des Jahres
- Nenner: Summe aller Umsätze des Jahres
Prozentsatz = (Umsätze mit Vorsteuerabzug)