Organisation der Autonomen Gemeinschaften in Spanien
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Organisation der Autonomen Gemeinschaften
Gemäß Artikel 152.1 der spanischen Verfassung sind die institutionellen Organisationen wie folgt gegliedert:
Institutionelle Organisation nach Artikel 152.1
- Gesetzgebende Versammlung: Diese wird durch allgemeine, gleiche, freie, direkte und geheime Wahlen bestimmt. Sie stellt das Organ der politischen Vertretung der Bürger dar, aus denen sich eine eigenständige Gemeinschaft bildet.
- Der Regierungsrat: Er nimmt exekutive und administrative Funktionen wahr. Seine Mitglieder sind politisch gegenüber der Legislative verantwortlich. Er übt die Regelungsbefugnis im Rahmen seiner Kompetenzen aus.
- Der Präsident der Autonomen Gemeinschaft: Er übernimmt die Leitung des Regierungsrates sowie die höchste Vertretung