Die Rolle der Regierung in Spanien: Aufgaben und Befugnisse

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Die Rolle der Regierung in Spanien

1. Leitung der Innen- und Außenpolitik

1.1. Innenpolitik

  • Auflösung der Parlamentskammern und Ausrufung von Wahlen (Art. 115 CE)
  • Beratende Referenden und weitreichende politische Entscheidungen (Art. 92 CE)
  • Normative Dimension: Gesetzgebungsinitiative der Regierung
  • Exklusivität der Regierungsinitiative im Haushaltsbereich
  • Ausrufung von Alarm-, Notstands- und Belagerungszuständen
  • Kompetenzen der Autonomen Gemeinschaften

1.2. Außenpolitik

  • Ausschließliche Zuständigkeit des Staates (Art. 149.1.3 CE)
  • Normative Dimension: Internationale Verträge

2. Verteidigung des Staates

  • Verbindung zur Innen- und Außenpolitik, zum Militär und zu internationalen Bündnissen
  • Ausschließliche Zuständigkeit des Staates (Art. 149.1.4 CE)
  • Organisches Gesetz 5/2005 über die Nationale Verteidigung
  • Militärische Einsätze im Ausland: Initiativrecht der Regierung und Zustimmung des Parlaments
  • Leitung der Verteidigungspolitik durch den Ministerpräsidenten und den Nationalen Verteidigungsrat
  • Verteidigung der Verfassungsordnung (Art. 8 CE)

3. Leitung der Verwaltung und ihre Verbindungen

3.1. Zivil- und Militärverwaltung

  • Leitung der internen und externen Zivil- und Militärverwaltung
  • Bedeutung der Koordination administrativer Arbeit: Mechanismen der Zusammenarbeit zwischen Ministerien und Leitungs- sowie Koordinierungsbefugnisse des Ministerpräsidenten
  • Bedarf an Informationen und Bereitstellung personeller und materieller Ressourcen für die politische Führung
  • Umsetzung der Regierungsleitung durch Minister und hochrangige Verwaltungsorgane

3.2. Rechtsgrundlagen und Prinzipien

  • Gesetz 6/1997 vom 14. April über die Organisation und Arbeitsweise der Allgemeinen Staatsverwaltung (LOFAGE)
  • Der politische und der rein öffentliche Dienst der Verwaltung
  • Das Prinzip der Hierarchie und Verwaltungsrichtlinien
  • Leitung der Verwaltung in den Autonomen Gemeinschaften

4. Exekutive und ihre gesetzgebenden Befugnisse

  • Rechtsdurchsetzung im Namen der Exekutive
  • Inhaber der Exekutivfunktion: Regierung und Verwaltung
  • Verschiedene Dimensionen der Exekutivfunktion
  • Normative Dimension der Exekutivfunktion: die Verordnungsgewalt
  • Die Exekutivrolle der Autonomen Gemeinschaften (CCAA)
  • Rolle der Regierung im Funktionieren des Rechtsstaats:
    • Ernennung von Richtern des Verfassungsgerichts (Art. 159 CE)
    • Einleitung verfassungsrechtlicher Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof (Art. 161.2 und 162 CE)
    • Ernennung des Generalstaatsanwalts (Art. 124 CE)

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