Arbeitsrecht: Grundlagen, Pflichten und Kündigungsschutz
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Arbeitsrecht: Grundlagen und Praxis
1. Der Arbeitnehmerbegriff
Definition Arbeitnehmer
- Person, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags für einen anderen gegen Entgelt weisungsgebunden und fremdbestimmt Dienste leistet (§ 611a BGB).
Abgrenzung zu anderen Vertragsarten
- Abgrenzung zu Dienst- und Werkverträgen (§§ 631, 662 BGB).
Formen von Arbeitnehmern
- Arbeiter, Angestellte.
Leitende Angestellte
- Abgrenzung: Gesamtbild, Parteiwille, Verkehrsauffassung.
- Sonderregeln: § 5 Abs. 3 BetrVG, § 14 Abs. 2 KSchG.
Definition Arbeitgeber
- Wer Dienstleistungen aufgrund eines Arbeitsvertrags fordern kann.
2. Rechtsquellen des Arbeitsrechts
Rangfolge der Rechtsquellen
- Europarecht
- Grundgesetz
- Nicht dispositives einfaches Recht (z.B. Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung,