Sozialleistungen, Arbeitsschutz und Versicherungsansprüche
Eingeordnet in Ausbildung und Beschäftigung Beratung
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OBLIGATORISCHE ZUSAMMENARBEIT: FALL A CASE
In dem Fall, in dem der Arbeitnehmer geringfügig beschäftigt ist, wird der Unternehmer gemäß der Höhe der Sozialversicherung erstattet.
AUTONOM: mit eigenen Mitteln. Rechtspersönlichkeit für Soziales:
Zuständige Einrichtungen
1 - INEM: Zu seinen Aufgaben gehören die Feststellung, die Aussetzung und die Beendigung des Arbeitslosengeldes.
2 - Institut für Sicherheit und Gesundheit: Seine Aufgabe ist die Beratung sowie die Kontrolle und Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Risiken am Arbeitsplatz.
SOZIALLEISTUNGEN
1 - Gesundheitswesen
Leistungen: Medizinische Behandlung, Pharmazie, Prothesen, orthopädische Hilfsmittel usw.
Anspruchsberechtigte: Arbeitnehmer, deren Ehepartner, Kinder und andere... Weiterlesen "Sozialleistungen, Arbeitsschutz und Versicherungsansprüche" »