Grundlagen des Arbeitsrechts: Prinzipien und Verträge
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Grundsätze des Arbeitsrechts
Das Arbeitsrecht dient primär dem Schutz des Arbeitnehmers. Dies manifestiert sich in folgenden Prinzipien:
- In dubio pro operario: Bei mehreren Auslegungsmöglichkeiten einer gesetzlichen Regelung ist die für den Arbeitnehmer günstigste zu wählen.
- Günstigkeitsprinzip: Gilt für einen Fall mehr als eine Regel, ist die für den Arbeitnehmer vorteilhafteste anzuwenden.
- Prinzip der günstigsten Bedingung: Neue Arbeitsnormen dürfen bestehende, für den Arbeitnehmer günstigere Bedingungen nicht verschlechtern.
Weitere zentrale Rechtsgrundsätze
- Unveräußerlichkeit der Rechte: Arbeitnehmer können nicht auf gesetzlich gewährte Leistungen (z. B. Urlaub, Mutterschutz) verzichten.
- Kontinuität des Arbeitsverhältnisses: