Tarifverhandlungen: Verhandlung, Gültigkeit und Inhalt
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Verhandlungsberechtigung
Tarifverträge auf betrieblicher Ebene oder niedriger
- Der Betriebsrat oder Personalvertreter
- Die Gewerkschaftsvertreter, die die Mehrheit im Ausschuss vertreten
- Die Arbeitgeber oder deren Vertreter
Sektorale Tarifverträge
- Die meisten Vertreter der Gewerkschaften auf staatlicher oder autonomer Ebene
- Gewerkschaften mit einem Minimum von 10 % der Mitglieder des Ausschusses
- Verbände, die mindestens 10 % der Arbeitgeber im Bereich des Übereinkommens haben und mindestens 10 % der Beschäftigten in diesem Bereich
Einleitung des Verfahrens
Die Partei, die Verhandlungen aufnehmen möchte, muss die andere Partei schriftlich benachrichtigen. Dabei sind anzugeben:
- die Legitimität,
- der Projektträger,
- die Bereiche der Übereinstimmung und
- die