Arbeitnehmervertretung im Unternehmen: Rechte und Pflichten
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Punkt 6. Arbeitnehmervertretung
Die Teilnahme von Vertretern der Arbeitnehmer im Unternehmen
Arbeitnehmer können durch einen Vertreter an der Zukunft des Unternehmens teilhaben.
- Der Delegierte und der Ausschuss.
- Gewerkschaften.
Das Recht der Beteiligung der Arbeitnehmer am Unternehmen ist in der Verfassung anerkannt (Art. 129.2 und 4.1 g) der Satzung).
Arbeitnehmer haben das Recht, sich am Arbeitsplatz zu versammeln, wenn die Bedingungen dies zulassen, und außerhalb der Arbeitszeit.
Arbeitgeber können für sich selbst ohne Vertretung handeln.
Garantien der Arbeitnehmervertreter
- Priorität der Permanenz.
- Nicht bestraft oder entlassen werden.
- Wenn kein Widerspruch vorliegt, darf bei Sanktionen wegen schweren oder sehr schweren Verstoßes kein Dossier