Arbeitsrecht: Mobilität, Suspendierung & Kündigung
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Geografische Mobilität im Arbeitsverhältnis
Versetzung (Dauerhaft)
Eine Versetzung ist der dauerhafte Wechsel des Arbeitnehmers an einen anderen Arbeitsplatz, der einen Wechsel des Wohnsitzes erfordert.
Gründe:
Die Versetzung muss aus wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen oder produktionsbedingten Gründen erfolgen.
Mitteilung:
Der Umzug muss dem Arbeitnehmer und seinen gesetzlichen Vertretern mindestens 30 Tage vor dem tatsächlichen Datum der Versetzung mitgeteilt werden.
Abordnung (Vorübergehend)
Eine Abordnung ist die vorübergehende Zuweisung an einen anderen Arbeitsplatz.
Mitteilung:
Die Abordnung muss dem Arbeitnehmer rechtzeitig mitgeteilt werden. Die Frist beträgt mindestens 5 Tage, wenn die Abordnung länger als 3 Monate dauert.... Weiterlesen "Arbeitsrecht: Mobilität, Suspendierung & Kündigung" »