Der Teilzeitvertrag: Definition, Rechte und Vertragsarten
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Definition und Merkmale des Teilzeitvertrags
Ein Teilzeitvertrag ist eine Vereinbarung, bei der der Arbeitnehmer seine Dienste für eine bestimmte Anzahl von Stunden pro Tag, Woche, Monat oder Jahr erbringt. Diese Stundenzahl ist geringer als die der Vollzeitbeschäftigung, die im jeweiligen Tarifvertrag oder, falls nicht vorhanden, durch die gesetzlich festgelegte maximale Arbeitszeit festgelegt ist.
Bedarf
Es ist kein spezifischer Bedarf seitens des Unternehmens oder des Arbeitnehmers erforderlich.
Vertragsform
Schriftlich.
Probezeit
Die Probezeit darf 6 Monate für qualifizierte Fachkräfte, 3 Monate für Arbeitnehmer in Unternehmen mit weniger als 25 Mitarbeitern und 2 Monate für alle übrigen Arbeitnehmer nicht überschreiten.
Vertragsdauer
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