Arbeitsorganisation und unzulässige Arbeitnehmerüberlassung
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Die gemeinsame Arbeit
Die gemeinsame Arbeit ist eine Form der Arbeitsorganisation, die in Artikel 10.1 des Arbeitnehmerstatuts (ET) geregelt ist. Bei dieser Organisationsform behält der Arbeitgeber die Rechte und Pflichten für jeden einzelnen Arbeitnehmer. Dabei weist der Arbeitgeber eine gemeinsame Aufgabe an Arbeitnehmer zu, die bereits im Unternehmen angestellt sind.
Der Gruppenarbeitsvertrag
Der Gruppenarbeitsvertrag unterscheidet sich von einem individuellen Arbeitsvertrag. Dieser Gruppenarbeitsvertrag ist in Artikel 10.2 ET geregelt und zeichnet sich dadurch aus, dass der Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag mit einer Gruppe von Arbeitnehmern als Ganzes abschließt. In diesem Vertrag sind die Arbeitnehmer, die die Gruppe bilden, nicht mehr... Weiterlesen "Arbeitsorganisation und unzulässige Arbeitnehmerüberlassung" »