Dekret 54: Verfassung und Betrieb des CPHS
Eingeordnet in Ausbildung und Beschäftigung Beratung
Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 5,51 KB
Oberstes Dekret 54. Verfassung und der Betrieb des CPHS.
Artikel 1 .- In jedem Geschäft, jeder Aufgabe, Zweigniederlassung oder Agentur, in der mehr als 25 Personen arbeiten, wird ein Gemischter Ausschuss für Gesundheit und Sicherheit (CPHS) gebildet, der sich aus Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zusammensetzt.
Wenn das Unternehmen Agenturen, Aufgaben oder verschiedene Filialen an gleichen oder verschiedenen Standorten hat, ist in jeder von ihnen ein CPHS zu bilden.
Artikel 3 .- Der Gemischte Ausschuss für Gesundheit und Sicherheit setzt sich zusammen aus: drei Vertretern der Arbeitgeber und drei Vertretern der Arbeitnehmer. Für jedes Mitglied werden auch Stellvertreter ernannt.
Artikel 5 .- Die Wahl der Arbeitnehmervertreter... Weiterlesen "Dekret 54: Verfassung und Betrieb des CPHS" »