Arbeitsrecht: Lohn, Überstunden und Vergütung
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Lohn und Vergütung
Lohn ist die Entschädigung, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für erbrachte Dienstleistungen oder Werke zahlt. Die Vergütung muss vertraglich vereinbart sein und darf den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten. Bei gleichwertiger Arbeit ist eine gleiche Vergütung zu gewährleisten.
Überstunden und Nachtarbeit
- Überstunden: Werden mit einem Zuschlag von mindestens 50 % auf den regulären Stundenlohn vergütet.
- Nachtarbeit: Wird mit einem Zuschlag von 30 % auf den regulären Lohn vergütet.
- Überstunden in der Nacht: Werden mit einem Zuschlag von 100 % auf den regulären Nachtlohn vergütet.
- Arbeit an Feiertagen: Überstunden an Feiertagen werden mit einem Zuschlag von 100 % auf den regulären Lohn vergütet.