Arbeitsbedingungen: Ruhezeiten, Schichtarbeit, Überstunden und Urlaub
Eingeordnet in Ausbildung und Beschäftigung Beratung
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Arbeitsbedingungen und Regelungen
Zeitraum ab: Ruhe- und Erholungszeiten
- Ruhetag: 1 Tag
- Wochenruhe: 2 Wochen Ruhe
- Erholung: 3 Tage Erholung in einer kontinuierlichen Periode
Nachtschichtregelungen
Nachtschicht: Durchführung von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr morgens. Nachtarbeiter müssen täglich mindestens 3 Stunden in der Nachtschicht arbeiten. Diese Arbeitnehmer leisten keine Überstunden.
Schichtarbeit und Rotation
Schichtarbeit: Wenn das Unternehmen in Schichten organisiert ist, bedeutet dies eine Rotation der Arbeitnehmer zwischen verschiedenen Schichten. Kein Arbeitnehmer darf mehr als 2 aufeinanderfolgende Wochen auf derselben Schicht arbeiten, es sei denn, dies geschieht auf freiwilliger Basis. Arbeitnehmer, die sich in Ausbildung befinden, können... Weiterlesen "Arbeitsbedingungen: Ruhezeiten, Schichtarbeit, Überstunden und Urlaub" »