Gefahrenermittlung und Risikomanagement im Arbeitsschutz
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Artikel 47: Aktualisierung der Risikobewertung
Der Arbeitgeber muss die Risikobewertung aktualisieren, sobald mindestens ein Jahr vergangen ist, sich die Bedingungen oder der Arbeitsplatz ändern oder es zu Schäden an Gesundheit und Sicherheit gekommen ist. Wenn die Ergebnisse der Risikobewertung es erfordern, müssen folgende Maßnahmen durchgeführt werden:
- a) Regelmäßige Kontrollen der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Arbeitsbedingungen, um potenziell gefährliche Situationen zu erkennen.
- b) Vorbeugende Maßnahmen, einschließlich solcher für Arbeitsmethoden und Produktionstechniken, die ein höheres Maß an Schutz für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gewährleisten.
4.3.1 Gefahrenermittlung und Risikobewertung
Die... Weiterlesen "Gefahrenermittlung und Risikomanagement im Arbeitsschutz" »