Arbeitnehmervertretung: Delegierte und Betriebsrat
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Arbeitnehmervertretung im Unternehmen
Delegierte (Personalvertretung)
Die persönliche Vertretung der Arbeitnehmer in Unternehmen mit mehr als 10 und weniger als 50 Beschäftigten:
- 6–10 Beschäftigte: 1 Delegierter (auf Wunsch der Arbeiter).
- 11–30 Beschäftigte: 1 Delegierter für das Personal.
- 31–49 Beschäftigte: 3 Delegierte aus dem Personal.
Betriebsrat (Works Council)
Vertretung der Arbeitnehmer in Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten. Der Betriebsrat wählt aus seinen Mitgliedern einen Vorsitzenden und einen Sekretär.
- 50–100 Beschäftigte: 5 Mitglieder
- 101–250 Beschäftigte: 9 Mitglieder
- 251–500 Beschäftigte: 13 Mitglieder
- 501–750 Beschäftigte: 17 Mitglieder
- 751–1000 Beschäftigte: 21 Mitglieder
- Mehr als 1000 Beschäftigte: