Arbeitsvergütung: Definition, Formen und Sozialleistungen
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Arbeitsvergütung: Grundlagen und Definition (Artikel 103-115)
Dieser Abschnitt behandelt die Definition, Formen und rechtlichen Aspekte der Arbeitsvergütung gemäß den Artikeln 103 bis 115 des Arbeitsrechts.
Definition der Arbeitsvergütung
Als Lohn oder Entschädigung gilt jeder finanzielle Vorteil, der als Gegenleistung für eine abhängige Arbeit erhalten wird. Die Gegenleistung ist erbracht, sobald der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung steht.
Merkmale der Vergütung:
- Abzüge: Rabatte für Sozialabgaben, die der Arbeitgeber an die Sozialversicherung zahlt.
- Berücksichtigte Leistungen: Boni (z.B. im Juni und Dezember), Urlaubsgeld.
- Pfändbarkeit: Die Vergütung kann gepfändet werden, es sei denn, sie dient der Bezahlung von Feiertagen,