Hauptversammlung AG: Quorum, Teilnahme & Vergleich mit GmbH
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Quorum und Teilnahme an der Hauptversammlung einer AG
Mindestquorum für Beschlüsse der Hauptversammlung
Die erforderliche Mindestbeteiligung (Quorum) für die Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft (AG) hängt von der Art der zu behandelnden Tagesordnungspunkte ab:
Gewöhnliches Quorum
Dies betrifft normale Beschlüsse, für die das Gesetz oder die Satzung keine höheren Anforderungen stellt.
- In der ersten Einberufung müssen mindestens 25% des stimmberechtigten Grundkapitals anwesend oder vertreten sein.
- Wird dieses Quorum nicht erreicht, muss eine zweite Einberufung erfolgen. Zwischen beiden Einberufungen müssen nach spanischem Recht mindestens 24 Stunden liegen.
- In der zweiten Einberufung ist dann kein Mindestkapitalanteil