Maßnahmen und Prinzipien der Arbeitsschutzprävention
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Artikel 10: Maßnahmen
1. Maßnahmen der Prävention
Prävention bedeutet, dass alle Tätigkeiten oder Maßnahmen, die in allen Phasen der Geschäftstätigkeit ergriffen oder geplant werden, der Vermeidung oder Verringerung berufsbedingter Gefahren dienen.
Aus dieser Definition können wir folgende Schlüsse ziehen:
- Prävention ist integral, da sie eine Aktivität in allen Phasen des Unternehmens sein muss. Dies bedeutet, dass ihre Umsetzung alle Abteilungen des Unternehmens und alle Mitarbeiter betrifft.
- Das Ziel der Prävention ist es, den Eintritt von Risiken zu verhindern.
Prävention verhindert oder reduziert das Risiko: Sie wirkt direkt auf die Ursache ein.
Der Schutz verhindert die Gefahr nicht, sondern zielt darauf ab, die Folgen zu minimieren:
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