Eingang von Löhnen und Beitragspflicht
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4 Eingang von Löhnen: Bestimmung der Grundlage von Beiträgen an die SS und die Basis einer Quellensteuer Einkommensteuer
Basisbeitrag zur SS
Umfasst die Gesamtvergütung. Gesamtvergütung wird als alle Summen verstanden, die in bar oder in Sachleistungen erhalten werden. Hinzu kommt der Anteil der Boni und anderer fälliger Beträge, die monatlich oder in regelmäßigen Abständen anfallen und im Jahr ausgezahlt werden.
Grundpreis für Eventualitäten (BCC)
Die Vergütung wird ohne Überstunden berechnet. Hinzu kommt der Anteil der Sonderprämien. Das Ergebnis aus der Grundlagenforschung, die minimale und die maximale Basis, wird die Basis für den gemeinsamen Beitrag zu Eventualitäten dieses Betrages sein. IPREM 523,51 € pro Monat, 17,75... Weiterlesen "Eingang von Löhnen und Beitragspflicht" »