Sozialleistungen: Ruhestand, Arbeitslosigkeit und Schutz
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Ruhestand und Rentenanspruch
Das geltende Recht erlaubt den Ruhestand vor dem 65. Lebensjahr. Es besteht ein Anspruch auf eine lebenslange Rente aufgrund des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben, auf die vorzeitig oder auch nur teilweise zugegriffen werden kann. Der Anspruch auf Altersrente im Beitragsmodus entsteht, wenn das 65. Lebensjahr erreicht wird und mindestens 15 Beitragsjahre nachgewiesen werden können. Davon müssen mindestens zwei Jahre in den Zeitraum von 15 Jahren unmittelbar vor dem Zeitpunkt der Pensionierung fallen.
Arbeitslosigkeit und Leistungen
Die Leistungen werden vom INEM verwaltet und richten sich an Beschäftigte im allgemeinen System. Um diese zu erhalten, muss eine rechtliche Situation der Arbeitslosigkeit oder eine gleichwertige... Weiterlesen "Sozialleistungen: Ruhestand, Arbeitslosigkeit und Schutz" »