Deutsches Arbeitsrecht: Kündigung, Mitbestimmung & Arbeitnehmerrechte
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Disziplinarische Kündigung: Auflösung des Arbeitsvertrags
Die disziplinarische Kündigung führt zur Auflösung des Arbeitsvertrags.
Ungerechtfertigte Kündigung: Schadensersatzansprüche
Dem Arbeitgeber steht die Wahl zu, den Arbeitnehmer wieder einzustellen oder das Arbeitsverhältnis endgültig zu beenden. Wählt der Arbeitgeber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, muss der Arbeitnehmer mit einem Betrag von 45 Tagessätzen pro Dienstjahr, maximal jedoch 42 Monatsgehältern, entschädigt werden. Zusätzlich sind die Löhne zu berücksichtigen, die der Arbeitnehmer zwischen dem Zeitpunkt der Kündigung und der Mitteilung der Entscheidung an die Parteien erhalten hätte. Dies wird als „Zwischenverdienst“ bezeichnet.