Vergleich der Rechtsformen: KG, GmbH, AG und Arbeitsgesellschaft
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1.2 Kommanditgesellschaft (KG)
Die Kommanditgesellschaft verfügt über zwei Arten von Gesellschaftern: Komplementäre und Kommanditisten.
Rollen und Haftung in der KG
- Komplementäre (Vollhafter): Verantwortlich für die Geschäftsführung. Ihre Haftung ist persönlich und unbegrenzt. Sie müssen sich im Handelsregister eintragen lassen.
- Kommanditisten (Teilhafter): Sie sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Ihre Haftung ist auf die Höhe ihrer Kapitaleinlage beschränkt. Die Sozialversicherungspflicht richtet sich nach dem allgemeinen System.
Arten der Kommanditgesellschaft
- Einfache KG: Zwei allgemeine beitragende Partner (Geld und Arbeitskraft). Kapitalzuwachs.
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA): Zwei oder mehr Mitglieder, mindestens