Notizen, Zusammenfassungen, Arbeiten, Prüfungen und Probleme für Ausbildung und Beschäftigung Beratung

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Reform des Arbeitsrechts: Gesetz 35/2010 und Arbeitsverträge

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Gesetz 35/2010 vom 17. September

Wichtigste Änderungen

  • Förderung stabiler Beschäftigung und Begrenzung des Einsatzes befristeter Arbeitsverträge.
  • Vorübergehende Reduzierung von Maßnahmen in Krisenzeiten.
  • Anpassung der Bonuspolitik für unbefristete Arbeitsverträge für junge Arbeitslose.

Betroffene Bereiche

  • Vertragsrecht
  • Lohnarbeitspraktiken
  • Ausbildung
  • Tarifverträge zur Förderung unbefristeter Verträge
  • Keine Aneinanderreihung von Verträgen
  • Gleichstellung
  • Entschädigung für Arbeits- oder Dienstleistungsverträge
  • Änderung der Arbeitsbedingungen und kollektive geografische Mobilität
  • Aussetzung und Kurzarbeit
  • Zielentlassung
  • Massenentlassungen
  • Tarifverhandlungen
  • FOGASA

Die Arbeitsverwaltung

  • Ihre Aufgabe ist die Entwicklung von Arbeitsstrategien und die
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Aussetzung des Arbeitsvertrags und unbezahlter Urlaub

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Aussetzung und Unterbrechung des Arbeitsvertrags

Aussetzung des Arbeitsvertrags

Die Aussetzung des Arbeitsvertrags ist eine vorübergehende Unterbrechung der gegenseitigen Hauptpflichten – der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und der Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers. Der Arbeitsvertrag selbst und andere Nebenpflichten bleiben jedoch bestehen.

Auswirkungen der Aussetzung

  • Anspruch auf Wiedereinstellung: Es besteht ein Anspruch auf Wiedereinstellung oder ein bevorzugtes Wiedereintrittsrecht.
  • Betriebszugehörigkeit: Der Aussetzungszeitraum wird in der Regel auf die Dienstjahre angerechnet.
  • Rechte und Pflichten: Andere Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, insbesondere Verhaltenspflichten wie Treu und Glauben, bleiben bestehen.
  • Sozialleistungen:
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Arbeitsrecht: Rechte, Pflichten und Verträge

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Das Gesetz und das Arbeitsrecht

Das Gesetz ist ein Satz von Regeln für menschliche Beziehungen. Diese Standards werden von der Gesellschaft gefordert, durch den Staat geschaffen und durch Befugnisse unterstützt.

Das Arbeitsrecht könnte definiert werden als eine Reihe von Regeln für bezahlte Arbeit, kostenlos und freiwillig, und Vertrauen.

Vergütung: Der Arbeitnehmer erhält einen Betrag in bar oder in Sachleistungen als Bezahlung für geleistete Arbeit.

Freiwillig: Der Arbeitnehmer erbringt seine Arbeitsleistungen frei und ohne Zwang oder Druck, wenn man bedenkt, dass die wirtschaftliche Notwendigkeit nicht Mangel an Spontaneität bedeutet.

Einheit: Der Arbeitnehmer ist unter der Leitung eines Arbeitgebers, der feststellt, wie, wann und wo... Weiterlesen "Arbeitsrecht: Rechte, Pflichten und Verträge" »

Arbeitsrecht: Gewerkschaften und Tarifverhandlungen

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Das Recht auf gewerkschaftliche Organisation

Recht, sich zu organisieren: Arbeitnehmer haben das Recht, sich in Gewerkschaften zu organisieren, um ihre Rechte sowie beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen zu verteidigen. Dies ist ein Grundrecht. Zu den Befugnissen gehören die Teilnahme an Tarifverhandlungen, die Durchführung von Arbeitskämpfen sowie die Förderung und Wahl von Arbeitnehmervertretern.

Hintergrund: Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung, um sich frei zusammenzuschließen, sich zu trennen und sich mit anderen gewählten Vertretern in der Union gewerkschaftlich zu betätigen. Es handelt sich um formalisierte Organisationen, welche die Interessen ihrer Mitglieder vertreten und verteidigen. Zu ihren Aufgaben gehören... Weiterlesen "Arbeitsrecht: Gewerkschaften und Tarifverhandlungen" »

Leitfaden für befristete Arbeitsverträge

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Schriftliche Verträge

Verträge mit einer Dauer von mehr als vier Wochen müssen schriftlich festgehalten werden. Dies ist besonders wichtig, wenn das Unternehmen die termingerechte Produktion sicherstellen muss.

Befristete Verträge

Befristete Verträge sind auf eine bestimmte Dauer begrenzt. Innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten dürfen Arbeitnehmer maximal 6 Monate befristet beschäftigt werden. Tarifverträge können die Anzahl der befristeten Verträge pro Unternehmen und Mitarbeiter regeln.

Vertretungsverträge

Substitution: Ein Mitarbeiter mit einem unbefristeten Vertrag wird vorübergehend ersetzt (z. B. wegen Mutterschaft). Der Vertrag muss schriftlich erfolgen und die zu ersetzende Person sowie den Grund der Vertretung nennen. Die... Weiterlesen "Leitfaden für befristete Arbeitsverträge" »

Sozialleistungen: Vorruhestand, Mutterschaft & Invalidität

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Vorruhestand: Regelungen und Annahmen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten für einen vorzeitigen Renteneintritt unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Gefährliche Tätigkeiten: Durch ein königliches Dekret kann die Altersgrenze für Berufsgruppen mit gefährlichen Tätigkeiten herabgesetzt werden, jedoch nicht unter 52 Jahre.
  • Arbeitnehmer mit Behinderung: Das Rentenalter kann für Arbeitnehmer mit einem Behinderungsgrad von 65 % oder mehr gesenkt werden. Bei einem Behinderungsgrad von 45 % oder mehr ist dies ebenfalls möglich, wenn die Art der Behinderung gesetzlich definiert ist und nachweislich die Lebenserwartung verringert.
  • Beitragszahler vor 1967: Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.1967 begonnen haben, Beiträge zu leisten, können nach dem 60.
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Maslow vs. Herzberg: Motivationstheorien

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Maslows Bedürfnishierarchie

Maslows Theorie geht davon aus, dass menschliche Bedürfnisse hierarchisch strukturiert sind:

  • Physiologische Bedürfnisse: Nahrung, Wasser, Unterkunft, Schlaf.
  • Sicherheitsbedürfnisse: Schutz vor Gefahren, Stabilität.
  • Soziale Bedürfnisse: Zugehörigkeit, Liebe, Freundschaft.
  • Wertschätzungsbedürfnisse: Anerkennung, Respekt, Selbstachtung.
  • Selbstverwirklichungsbedürfnisse: Entfaltung des eigenen Potenzials.

Maslow postuliert, dass Individuen zuerst ihre Grundbedürfnisse (physiologische und Sicherheitsbedürfnisse) befriedigen müssen, bevor sie höhere Bedürfnisse (soziale, Wertschätzungs- und Selbstverwirklichungsbedürfnisse) anstreben.

Organisationen können diese Theorie nutzen, indem sie Strategien implementieren,... Weiterlesen "Maslow vs. Herzberg: Motivationstheorien" »

Konfliktmanagement: Definition, Ursachen, Lösung & Verhandlung

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Konfliktmanagement: Definitionen & Grundlagen

Was sind Konflikte?

Konflikte sind unvermeidliche Bestandteile menschlicher Interaktion. Sie entstehen, wenn unterschiedliche Interessen, Bedürfnisse oder Werte aufeinandertreffen.

Definition 1: Krisensituationen

Krisensituationen entstehen, wenn die Anliegen von zwei oder mehr Personen unvereinbar erscheinen.

Definition 2: Zwischenmenschlicher Konflikt

Ein zwischenmenschlicher Konflikt ist eine Beziehung zwischen zwei oder mehr Personen, die unter bestimmten Bedingungen gleichzeitig nicht erreichbare Ziele verfolgen.

Ursachen von Konflikten

Was führt zu Konflikten?

Konflikte können durch eine Vielzahl von Faktoren ausgelöst werden. Häufige Ursachen sind:

  • Egozentrik: Eine übermäßige Konzentration
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Marginalisierung und Ausgrenzung: Ursachen, Arten und die Rolle von Flüchtlingen

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Die Marginalisierung: Randständigkeit

Marginalisierung bedeutet die Isolierung einer Person oder Gruppe vom Rest der Gesellschaft oder deren soziale, politische oder rechtliche Unterordnung.

Arten der Ausgrenzung

Als „Randgruppen“ werden Menschen bezeichnet, die die Güter, die die Gesellschaft bietet, nicht genießen können. Es gibt mehrere Gründe dafür:

Wirtschaftliche Marginalisierung

Dies betrifft eine Gruppe von Personen oder ganze Länder, die keinen annehmbaren Lebensstandard erreichen. Armut ist die größte Form der Marginalisierung. Arm zu sein bedeutet, keinen Zugang zu Bildung, sanitären Einrichtungen, Hygiene und menschenwürdiger Arbeit zu haben.

Soziale Marginalisierung

Es gibt Gruppen, deren Sitten nicht mit denen der regierenden... Weiterlesen "Marginalisierung und Ausgrenzung: Ursachen, Arten und die Rolle von Flüchtlingen" »

Arbeitsvertrag: Aussetzung & Kündigung – Der Leitfaden

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1. Aussetzung des Arbeitsvertrags

Die Aussetzung des Arbeitsvertrags bedeutet eine vorübergehende Unterbrechung der beiderseitigen Hauptpflichten (Arbeitspflicht des Arbeitnehmers, Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers), ohne dass das Arbeitsverhältnis endet.

1.1. Gründe für die Aussetzung durch den Arbeitnehmer

  • Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit: Wenn der Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit oder eines Arbeitsunfalls (beruflich oder nicht-beruflich) arbeitsunfähig ist. Dies wird oft als „geringfügig“ bezeichnet, wenn es sich um kurze Ausfälle handelt.
  • Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub: Bei der Geburt eines Kindes hat der Vater Anspruch auf 15 Tage (13 + 2 Tage) und die Mutter auf 16 Wochen Urlaub. Dies betrifft auch Fälle von Schwangerschaft
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