Reform des Arbeitsrechts: Gesetz 35/2010 und Arbeitsverträge
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Gesetz 35/2010 vom 17. September
Wichtigste Änderungen
- Förderung stabiler Beschäftigung und Begrenzung des Einsatzes befristeter Arbeitsverträge.
- Vorübergehende Reduzierung von Maßnahmen in Krisenzeiten.
- Anpassung der Bonuspolitik für unbefristete Arbeitsverträge für junge Arbeitslose.
Betroffene Bereiche
- Vertragsrecht
- Lohnarbeitspraktiken
- Ausbildung
- Tarifverträge zur Förderung unbefristeter Verträge
- Keine Aneinanderreihung von Verträgen
- Gleichstellung
- Entschädigung für Arbeits- oder Dienstleistungsverträge
- Änderung der Arbeitsbedingungen und kollektive geografische Mobilität
- Aussetzung und Kurzarbeit
- Zielentlassung
- Massenentlassungen
- Tarifverhandlungen
- FOGASA
Die Arbeitsverwaltung
- Ihre Aufgabe ist die Entwicklung von Arbeitsstrategien und die