Gesetzliche Renten und ihre Bedeutung für das Personalwesen
Eingeordnet in Ausbildung und Beschäftigung Beratung
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Renten nach Gesetzesdekret Nr. 3500
Das System umfasst folgende Renten:
- Reguläre Altersrente
- Frühzeitige Altersrente
- Invalidenrente
- Hinterbliebenenversorgung
Reguläre Altersrente
Anspruch auf eine monatliche Zahlung nach Erreichen des Mindestalters für den Ruhestand – 65 Jahre für Männer oder 60 Jahre für Frauen, vorbehaltlich bestimmter Altersversorgungsbestimmungen.
Frühzeitige Altersrente
Ein Vorteil, der es Mitgliedern ermöglicht, vor Erreichen des Rentenalters in den Ruhestand zu gehen, vorausgesetzt, sie erfüllen folgende Voraussetzungen:
- Erhalt einer Rente, die gleich oder größer als 70 % des Durchschnittseinkommens ist, das in den letzten zehn Jahren vor dem Rentenantrag ordnungsgemäß deklariert und aktualisiert wurde, oder
- Erhalt