Grundlagen des Arbeitsrechts und der Beschäftigung
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1. Merkmale von Arbeitsverträgen
- Freiwilligkeit: Der Arbeitnehmer unterschreibt den Vertrag aus freiem Willen.
- Fremdnützigkeit: Die direkten Früchte der Arbeit sind nicht im Besitz des Arbeitnehmers, sondern gehören dem Arbeitgeber.
- Entgeltlichkeit: Die Beschäftigung ist eine Dienstleistung, d. h. Arbeit im Austausch für eine finanzielle Entschädigung.
- Höchstpersönlichkeit: Die Arbeit muss vom Arbeitnehmer persönlich verrichtet werden.
- Abhängigkeit: Der Unternehmer leitet die Arbeit, organisiert die Aktivität und der Arbeitnehmer ist dieser Ordnung unterstellt.
2. Quellen des Arbeitsrechts
Materielle Quellen (Wer die Regeln aufstellt)
Benennung von Individuen oder sozialen Gruppen, die die Macht und Autorität besitzen, Standards zu entwickeln:... Weiterlesen "Grundlagen des Arbeitsrechts und der Beschäftigung" »