Spanische Jugendpolitik: Rat, Aktionsplan & Beschäftigungsförderung
Eingeordnet in Ausbildung und Beschäftigung Beratung
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Der Rat der Jugend: Gründung und Aufgaben
Der Rat der Jugend wurde im Jahr 1983 als öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit gegründet. Er soll einen Kanal bereitstellen, um die Beteiligung der Jugend an der politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung Spaniens zu fördern.
Mitglieder des Rates sind:
- Jugendvereinigungen oder -verbände mit diesem Auftrag, die in mindestens 15 Provinzen oder mindestens 5000 Mitglieder haben.
- Jugendorganisationen anderer Verbände (einschließlich politischer Organisationen), die bestimmte Anforderungen erfüllen.
- Jugendverbände im Dienste der Jugend und Jugendräte in den Autonomen Gemeinschaften.
Zu seinen Funktionen gehören:
- Die Zusammenarbeit mit der Verwaltung