Arbeitsrecht: Änderungen der Arbeitsbedingungen und Entlassungen
Eingeordnet in Ausbildung und Beschäftigung Beratung
Geschrieben am in
Deutsch mit einer Größe von 3,9 KB
Änderung der Arbeitsbedingungen und Kündigungsarten
Man unterscheidet grundsätzlich drei Arten von Änderungen der Arbeitsbedingungen:
1. Wesentliche Änderung der Arbeitsbedingungen
Eine wesentliche Änderung der Arbeitsbedingungen liegt vor, wenn der Arbeitgeber aus technischen, wirtschaftlichen, organisatorischen oder produktionsbedingten Gründen Anpassungen vornimmt, die folgende Bereiche betreffen können:
- Arbeitszeit (Tag, Uhrzeit)
- Leistungssystem
Die Änderung muss dem Arbeitnehmer mindestens 30 Tage im Voraus mitgeteilt werden.
Optionen des Arbeitnehmers bei wesentlicher Änderung
Der Arbeitnehmer hat folgende Möglichkeiten:
- Die Änderung akzeptieren.
- Die Kündigung des Vertrags beantragen (mit Anspruch auf eine Abfindung von 20 Tagen pro