Notizen, Zusammenfassungen, Arbeiten, Prüfungen und Probleme für Ausbildung und Beschäftigung Beratung

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Arbeitsrecht: Änderungen der Arbeitsbedingungen und Entlassungen

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Änderung der Arbeitsbedingungen und Kündigungsarten

Man unterscheidet grundsätzlich drei Arten von Änderungen der Arbeitsbedingungen:

1. Wesentliche Änderung der Arbeitsbedingungen

Eine wesentliche Änderung der Arbeitsbedingungen liegt vor, wenn der Arbeitgeber aus technischen, wirtschaftlichen, organisatorischen oder produktionsbedingten Gründen Anpassungen vornimmt, die folgende Bereiche betreffen können:

  • Arbeitszeit (Tag, Uhrzeit)
  • Leistungssystem

Die Änderung muss dem Arbeitnehmer mindestens 30 Tage im Voraus mitgeteilt werden.

Optionen des Arbeitnehmers bei wesentlicher Änderung

Der Arbeitnehmer hat folgende Möglichkeiten:

  • Die Änderung akzeptieren.
  • Die Kündigung des Vertrags beantragen (mit Anspruch auf eine Abfindung von 20 Tagen pro
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Die Verwaltungsorganisation Spaniens: AGE, Autonome Gemeinschaften und Kommunen

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1. Die Zentrale Verwaltung (AGE)

Die allgemeine Verwaltung gliedert sich in drei Dimensionen:

  1. Zentral (Regierung)
  2. Peripher (Delegierte, Subdelegierte)
  3. Funktional (Autonome Einrichtungen und öffentliche Unternehmen)

Die Zentrale Staatsverwaltung (AGE) setzt die Politik der Regierung um. Zur Durchführung dieser Aufgaben ist sie in Abteilungen und zentrale Dienststellen organisiert.

Der Premierminister ist die wichtigste Figur des Systems. Er leitet die Maßnahmen der Regierung und koordiniert die verschiedenen Minister. Ihm unterstehen folgende Organe:

  1. Das verantwortliche Kabinett der Regierung
  2. Die Generalsekretärin/Der Generalsekretär der Präsidentschaft der Regierung
  3. Die Delegierten Kommissionen der Regierung
  4. Die Beziehungen zu den Cortes (Parlament)
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Arbeitsrecht: Arbeitszeiten, Verträge und Urlaub

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Maximale Arbeitszeit und Ruhepausen

Die maximale Dauer der Arbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden, berechnet im Jahresdurchschnitt der tatsächlich geleisteten Arbeit.

Bei der Verteilung der Arbeitszeit müssen die Mindestanforderungen für tägliche und wöchentliche Ruhezeiten eingehalten werden:

  • Tägliche Ruhezeit: Mindestens 12 Stunden zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten.
  • Wöchentliche Ruhezeit: Ein halber Tag ununterbrochen.

Sonderregelungen für Arbeitszeiten

Für bestimmte Tätigkeiten wird die Mindestruhezeit auf 10 Stunden reduziert. Dazu gehören:

  • Angestellte in städtischen Immobilien (z. B. Hausmeister)
  • Wach- und Sicherheitspersonal (nicht im Eisenbahnbereich)
  • Landwirtschaftliche Arbeiten
  • Arbeit auf See
  • Handel
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Spanisches Wörterbuch: Bedeutungen und Synonyme

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A

  • Abocar (SE): Stimmen, leisten, annähern, engagieren
  • Abrasivos: Überhitzung, abrupt, alltäglich
  • Abrupt: Steilhang
  • Aufgenommene: Schockiert, betäubt
  • Abstrus: Unverständlich, undurchdringlich
  • Abject: Krabbeln, unterwürfig, verächtlich, ekelhaft, unwürdig
  • Access Road: Zufahrtsstraße
  • Raffiniert: Debuggen
  • Besitzstand: Sauer, heftig
  • Asiago: Verhängnisvoll
  • Acicate: Reiz
  • Collection: Kaution
  • Schärfe: Säure
  • Acusiar: Einen Anreiz schaffen
  • Adept: Anhänger
  • Dressing: Fixieren
  • Warnung: Schuld
  • Erklärte: Verhängen
  • Stern: Streng
  • Abyacente: Nebenan
  • Agape: Festmahl
  • Ducken: Ausblenden
  • ANC: Verlangen
  • Ahit: Langeweile
  • Aleve: Tückisch
  • Algida: Maximal
  • Altivo: Hochmütig
  • Amaina: Ruhig
  • Abgeraten (SE): Sich abwenden
  • Wortspiel: Mehrdeutigkeit
  • Abneigung: Unzufriedenheit
  • Schmerzstillende:
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Kommunikations- und Informationsnetzwerke in Organisationen

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Kommunikations- und Informationsnetzwerke

Funktionen

Kontrolle

Kontrolle des Verhaltens der Organisationsmitglieder.

Begründung

Informiert das Personal darüber, was zu tun ist, wie es zu tun ist und wie es verbessert werden kann. Fördert so erwünschtes Verhalten.

Gefühle ausdrücken

Ermöglicht den Ausdruck von Zufriedenheit, Frustrationen und Gefühlen.

Berichterstattung

Erleichtert Entscheidungen durch Aufklärung und liefert Einzelpersonen und Gruppen die notwendigen Informationen zur Entscheidungsfindung.

Arten der Kommunikation

Vertikal

  • Abwärts: Von einer übergeordneten an eine untergeordnete Stelle.
  • Aufwärts: Von einer untergeordneten an eine übergeordnete Stelle.

Horizontal

Zwischen Personen auf derselben Hierarchieebene.

Oblique

  • Abwärts:
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Arbeitnehmervertretung: Anzahl, Berechnung, Anpassung

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Arbeitnehmervertretung: Anzahl, Berechnung und Anpassung

1. Anzahl der Arbeitnehmervertreter

a) Die Rolle der Beschäftigten

Die Anzahl der Arbeitnehmervertreter ist im spanischen Arbeitnehmerstatut (Estatuto de los Trabajadores, ET) festgelegt:

  • Personaldelegierte: siehe Art. 62.1 ET
  • Mitglieder des Betriebsrats: siehe Art. 66.1 ET

b) Berechnung der Arbeitnehmerzahl

Als Arbeitnehmer gelten:

  • Arbeitnehmer mit unbefristeten Verträgen
  • Arbeitnehmer mit unbefristeten, diskontinuierlichen Verträgen
  • Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen von mehr als einem Jahr

Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen von weniger als einem Jahr werden anteilig berücksichtigt. Für alle 200 geleisteten Arbeitstage oder einen Bruchteil davon wird ein weiterer Arbeitnehmer... Weiterlesen "Arbeitnehmervertretung: Anzahl, Berechnung, Anpassung" »

Arbeitsrecht: Wesentliche Änderungen, Disziplinargewalt & Mobilität

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Wesentliche Änderungen der Arbeitsbedingungen

Wenn das Unternehmen wesentliche Änderungen bei den Arbeitsbedingungen einführen möchte, ist es wichtig, dass diese der Verbesserung der Unternehmensposition dienen. Solche Änderungen müssen ihren Ursprung in nachweisbaren wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen oder produktionsbezogenen Gründen haben. Das Gesetz schließt daher die Möglichkeit aus, willkürliche Änderungen vorzunehmen, die lediglich auf dem Willen des Arbeitgebers beruhen.

Individuelle wesentliche Änderungen

Die Entscheidung, Arbeitsbedingungen wesentlich zu ändern, muss der betroffenen Person und ihren gesetzlichen Vertretern mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt werden. Wenn der Arbeitnehmer entscheidet,... Weiterlesen "Arbeitsrecht: Wesentliche Änderungen, Disziplinargewalt & Mobilität" »

Managementgrundlagen: Entscheidungen, Planung und Organisation

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Grundlagen des Managements und der Organisation

Allgemeine Konzepte und Kompetenzen

  • B, b, c, d, a, d
  • ll. 7 – Soziale Verpflichtung, soziale Sensibilität, soziale Verantwortung
  • Stärken, Schwächen, Kernkompetenzen

Organisationsstruktur und Bürokratie

  • Division of Labor (Arbeitsteilung)
  • Berufsberatung
  • Unpersönlichkeit
  • Regeln und formale Vorschriften
  • Formale Auswahl
  • Hierarchie der Autorität

Die Rolle der Unternehmenskultur

Die Kultur definiert Mitarbeiterverhalten, beeinflusst Marketingaktivitäten und fördert den Teamgeist.

Elemente der Kultur

  • Rituale
  • Materielle Symbole
  • Sprache

Managementrollen und Führungspositionen

  • Autorität
  • Leiter
  • Betreuer
  • Sprecher
  • Unternehmer
  • Unterhändler

Entscheidungsfindung im Management

Arten der Entscheidungsfindung

III. Intuitive Entscheidungen

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Arbeitslohn: Artikel 129-134 - Rechte und Bestimmungen

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Kompensation und Lohnbestimmungen

Artikel 129: Mindestlohn

Das Gehalt wird kostenlos zur Verfügung gestellt, darf jedoch in keinem Fall unter dem von der zuständigen Behörde festgelegten Mindestlohn liegen, wie gesetzlich vorgeschrieben.

Artikel 130: Lohnfestsetzung

Bei der Festsetzung der Höhe der Löhne in jeder Art von Arbeit werden die Quantität und Qualität der Dienstleistung sowie die Notwendigkeit berücksichtigt, dem Arbeitnehmer und seiner Familie ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.

Artikel 131: Freie Lohnverfügung

Der Arbeitnehmer kann frei über seine Löhne verfügen. Jede Einschränkung dieses Rechts nach diesem Gesetz ist nichtig.

Artikel 132: Unveräußerlichkeit des Lohnanspruchs

Das Recht auf Lohn ist unveräußerlich... Weiterlesen "Arbeitslohn: Artikel 129-134 - Rechte und Bestimmungen" »

Die Sozialversicherung: Aufbau, Organe und Partner

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Die Sozialversicherung: Aufbau und Partner

Das Managementsystem der Sozialversicherung (SS) wird hauptsächlich von drei öffentlichen Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit durchgeführt, die dem Ministerium für Arbeit und Soziales angehören:

  • Nationales Institut für Sozialversicherung (INSS)
  • Soziales Marineinstitut (ISM)
  • Generalkasse der Sozialversicherung (TGSS)

Verwaltungs- und Nebenorgane der Sozialversicherung

Die direkte Verwaltungseinheit hat die Funktion, Dienste zu verwalten und zu administrieren, die in die Zuständigkeit der Sozialversicherung (SS) fallen.

Nationales Institut für Sozialversicherung (INSS)

Das INSS ist zuständig für:

  • Die Anerkennung von Unternehmen.
  • Die Verwaltung von wirtschaftlichen Leistungen in Form von beitragsfreien
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