Arbeitsrecht: Arbeitszeit, Ruhezeiten und Vertragsänderungen
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Arbeitszeitregelungen
Die tägliche Arbeit, deren Tempo wöchentlich oder jährlich gemessen wird, ist der Ausführung der Arbeit gewidmet. Die maximale ordentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. Bei einer durchschnittlichen jährlichen Berechnung darf die Anzahl der normalen Arbeitsstunden 9 Stunden täglich nicht überschreiten.
Ruhezeiten (Pausen)
- Täglich: Es muss eine Mindestruhezeit von 12 Stunden zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten eingehalten werden.
- Wöchentlich: Mindestens ein Ruhetag und ein halber Tag ununterbrochene Ruhezeit. Arbeitnehmer unter 18 Jahren haben Anspruch auf 2 ununterbrochene Ruhetage.
- Kontinuierliche Arbeit: Bei mehr als 6 Stunden kontinuierlicher Arbeit ist eine Ruhezeit von