Schutzmaßnahmen und Netzanschluss für Außenbeleuchtung
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Schutz gegen indirektes Berühren
Die Leuchten müssen der Schutzklasse I oder II entsprechen. Metallische Teile der Leuchten, die berührbar sind, müssen geerdet werden. Ausgenommen sind Metallteile mit doppelter Isolierung, die für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sind.
Für den Zugriff auf das Innere von Leuchten, die in einer Höhe von weniger als 3 m über dem Boden oder in öffentlich zugänglichen Bereichen installiert sind, ist der Einsatz von Spezialwerkzeugen erforderlich.
Alle metallischen Strukturen, die einen Abstand von weniger als 2 m zu den Metallteilen der Außenbeleuchtung aufweisen, müssen in den Potentialausgleich einbezogen werden. Sollten diese Elemente gefährliche Spannungen übertragen können (z. B. Metallkonstruktionen)... Weiterlesen "Schutzmaßnahmen und Netzanschluss für Außenbeleuchtung" »