Rechte und Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmervertreter
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1. Funktionale Mobilität und Schutz vor Diskriminierung
Der Arbeitgeber kann Arbeitnehmervertretern neue Funktionen zuweisen (funktionale Mobilität), wenn sachliche Gründe für diese Entscheidung vorliegen. Das Vorliegen von Diskriminierung aufgrund der Vertretereigenschaft führt zur Nichtigerklärung der Entscheidung über die funktionale Mobilität.
2. Prioritätsrechte im Unternehmen
Arbeitnehmervertreter genießen Priorität im Unternehmen in folgenden Fällen:
- Bei Beendigung oder Aussetzung des Arbeitsverhältnisses aus bestimmten Gründen: Dies umfasst Massenentlassungen (kollektive Entlassungen gemäß Art. 51.7 ET) oder Entlassungen aus objektiven Gründen (Art. 52.c ET) aufgrund technischer, wirtschaftlicher, organisatorischer oder