Grundlagen des Arbeitsrechts: Autonomie, Regulierung und Tarifverhandlungen
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Individuelle und Kollektive Autonomie im Arbeitsrecht
Artikel 37.1 der EG-Verträge erkennt das Recht auf kollektive Autonomie an. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Rechte der Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf gleicher Ebene stehen und keines dem anderen vorgezogen werden sollte. Diese Anerkennung ist materiell: Sie wird durch die Gewerkschaften gewährleistet, welche die Durchführung der Verhandlungen sicherstellen.
Gelegentlich können die Interessen einer Gruppe mit den Interessen des einzelnen Arbeitnehmers in Konflikt geraten. Das heißt, die Vertretung gemeinsamer Interessen durch eine Gewerkschaft kann die Verteidigung individueller Interessen beeinträchtigen. Das kollektive Interesse ist jedoch die größte Macht, die Arbeitnehmern... Weiterlesen "Grundlagen des Arbeitsrechts: Autonomie, Regulierung und Tarifverhandlungen" »