Überblick: Rechtsmittel im spanischen Verwaltungsverfahren
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Antrag auf Wiedereinsetzung (Reposición)
Gemäß Art. 116 LRJPC können Verwaltungsakte, die einen Verwaltungsvorgang abschließen, wahlweise durch einen Antrag auf Wiedereinsetzung (recurso de reposición) bei derselben Behörde, die den Akt erlassen hat, oder unmittelbar vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden. Bei optionaler Nutzung dieses administrativen Rechtswegs muss das gerichtliche Vorgehen bis zur Entscheidung über den Antrag ausgesetzt werden. Dieses Rechtsmittel dient somit primär als Garantie für die Bürger und ermöglicht es der öffentlichen Verwaltung, ihre ursprüngliche Entscheidung zu überdenken, bevor sie sich einem streitigen Verwaltungsverfahren stellen muss.
Gegenstand des Antrags können nur Verwaltungsakte... Weiterlesen "Überblick: Rechtsmittel im spanischen Verwaltungsverfahren" »