Vereinigung und Stiftung: Merkmale und Struktur
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Vereinigung
- **Vereinigung:** Zusammenschluss von drei oder mehr Personen, die ihre Ressourcen, ihr Wissen und ihre Aktivitäten bündeln, um einen gemeinsamen, nicht gewinnorientierten Zweck zu erreichen.
Merkmale
- Die Rechtspersönlichkeit unterscheidet sich von den Personen, aus denen sich die Vereinigung zusammensetzt.
- Mindestens drei Mitglieder sind erforderlich.
- Es darf kein Gewinn angestrebt werden (Hauptunterschied zur Gesellschaft).
- Zivilgesellschaft: Sie wird durch das spanische Bürgerliche Gesetzbuch geregelt.
- Körperschaft: Sie wird durch das Handelsgesetzbuch geregelt.
- Der verfolgte Zweck kann im allgemeinen Interesse (zugunsten einer Kapitalgesellschaft) oder im privaten Interesse (zum Nutzen der Mitglieder) liegen.
Struktur
- Generalversammlung: