Grundlagen der Rechtswissenschaft: Normen und Systeme
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I. Grundlagen des Rechts
Das Recht ist ein Regelwerk für das menschliche Verhalten in der Gesellschaft zum Wohle des Gemeinwohls.
Subjektives und objektives Recht
- Subjektives Recht: Die Befugnis, eigene Rechte gegenüber anderen durchzusetzen.
- Objektives Recht (Naturrecht): Ethische Normen der Gerechtigkeit, die sich aus der menschlichen Natur ableiten.
Positives Recht
- Recht als Adjektiv (Formelles Recht): Gesamtheit der Regeln und Prinzipien, die rechtliche Beziehungen durch richterliche Tätigkeit und Verfahrensvorschriften regeln.
- Recht als Nomen (Materielles Recht): Die Gesamtheit aller rechtlichen Vorschriften, die Rechte und Pflichten definieren.
- Öffentliches Recht: Regelt Beziehungen zwischen staatlichen Stellen sowie zwischen Staat und Individuen,