Jugendschutz: Medien, Unterhaltung & Öffentlichkeit
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Abschnitt I: Information, Kultur, Sport & Unterhaltung
Artikel 74: Regulierung öffentlicher Unterhaltung
Die Regierung regelt durch das zuständige Organ öffentliche Unterhaltungsangebote und Shows. Sie informiert über deren Art und gibt Altersempfehlungen sowie Hinweise zu ungeeigneten Orten und Zeiten für die Vorführung.
- Pflicht der Veranstalter: Verantwortliche für öffentliche Unterhaltung und Shows müssen an der Veranstaltungsstätte sichtbar und leicht zugänglich klare Informationen über die Art der Darbietung und die Altersfreigabe gemäß der Einstufungsbescheinigung anbringen.
Artikel 75: Zugang zu öffentlicher Unterhaltung
Kinder und Jugendliche haben Zugang zu öffentlichen Unterhaltungsangeboten und Shows, die für ihre... Weiterlesen "Jugendschutz: Medien, Unterhaltung & Öffentlichkeit" »