Schulbehörde, Fakultät und Schulleitung: Aufgaben und Ziele
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A) Schulbehörde
Die Schulbehörde ist ein Gremium, das die Beteiligung verschiedener Gruppen der Bildungsgemeinschaft sicherstellt. Sie basiert auf repräsentativer Demokratie, politischer Autonomie und dem Prinzip der Schulgemeinschaft. Ihre Ziele sind:
- Genehmigung und Bewertung von Projekten.
- Bewertung des jährlichen Gesamtberichts und der Programmplanung des Zentrums.
- Beteiligung an der Auswahl von Bewerbern.
- Entscheidung über die Aufnahme von Schülern.
- Kenntnisnahme der Beilegung von Disziplinarverfahren und Konflikten.
- Einreichung von Maßnahmen und Initiativen zur Förderung des Zusammenlebens in der Schule.
- Förderung der Erhaltung und Renovierung von schulischen Einrichtungen und Anlagen.
- Genehmigung und Beschaffung zusätzlicher Ressourcen.