Funktionen des Rechts, Kultur und Jugendkriminalität
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Funktionen des Rechts
1. Organisationsmerkmal des gesellschaftlichen Lebens
Keine Gesellschaft, auch nicht die rudimentärste, existiert, ohne durch Vorschriften geregelt zu sein. Transzendente gesellschaftliche Ereignisse im Leben der Gemeinschaft können nicht ohne gesetzliche Regelung stattfinden.
Das Recht organisiert das kollektive Leben der Individuen, indem es festlegt, was getan werden soll (bestimmte Verhaltensweisen zu organisieren), was nicht getan werden soll (verbotenes Verhalten) oder was ermöglicht wird (toleriertes Verhalten). Individuen müssen ihr Verhalten an die darin enthaltenen Vorgaben anpassen. Die Regulierung des Verhaltens dient nicht nur der persönlichen Vervollkommnung des Einzelnen, sondern soll auch sicherstellen,... Weiterlesen "Funktionen des Rechts, Kultur und Jugendkriminalität" »