Artikel 27 der Spanischen Verfassung von 1978: Das Recht auf Bildung
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Artikel 27 der Spanischen Verfassung von 1978
Artikel 27. 1978.
1. Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Die Freiheit der Lehre.
2. Der Unterricht muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit, auf die Achtung der demokratischen Prinzipien des Zusammenlebens und der Rechte und Freiheiten gerichtet sein.
3. Die öffentlichen Gewalten gewährleisten das Recht der Eltern, dass ihre Kinder die religiöse und moralische Erziehung im Einklang mit ihren eigenen Überzeugungen erhalten.
4. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch und unentgeltlich.
5. Die öffentlichen Gewalten gewährleisten das Recht eines jeden auf Bildung durch allgemeine Planung der Ausbildung, mit der effektiven Beteiligung aller betroffenen Sektoren und Bildungseinrichtungen.... Weiterlesen "Artikel 27 der Spanischen Verfassung von 1978: Das Recht auf Bildung" »