Verfassungsprinzipien der Justiz und Staatsanwaltschaft
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Verfassungsprinzipien der Justiz
Die Verfassung garantiert die Achtung der Grundsätze, die für das reibungslose Funktionieren der Justiz notwendig sind.
Prinzip der Fairness
Um einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz für alle Bürger durch die Verfassung zu gewährleisten, verbietet das Organische Gerichtsverfassungsgesetz die Mitwirkung von Richtern an Verhandlungen und Entscheidungen in Fällen, in denen sie ein persönliches Interesse haben oder als Vertreter einer Partei auftreten könnten. Gründe für eine Befangenheit sind unter anderem:
- Die enge Freundschaft oder Feindschaft der Richter mit den Parteien, ihren Anwälten, Sachverständigen oder Zeugen.
- Verwandtschaftsverhältnisse bis zum vierten Grad oder Verschwägerung bis zum zweiten