Menschenrechte: Definition, Merkmale und die Drei Generationen
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Menschenrechte: Definition und Bedeutung
Menschenrechte sind die Forderungen nach menschlicher Würde, Freiheit und Gleichheit, die in jedem historischen Moment von allen Fakultäten und Institutionen anerkannt werden, und die auf nationaler und internationaler rechtlicher Ebene positiv verankert sind.
Wesentliche Merkmale der Menschenrechte
Die Menschenrechte zeichnen sich durch folgende Merkmale aus:
- Universalität: Sie müssen von allen Menschen ohne Ausnahme anerkannt werden. Sie sind allgemein im Gesetz verankert und sollen de facto universell sein.
- Vorrang: Im Konflikt mit anderen Rechten haben Menschenrechte Vorrang und müssen vorrangig geschützt werden.
- Unveräußerlichkeit: Sie können nicht verloren gehen, verfallen nicht und sind nicht