Straftaten gegen die öffentliche Verwaltung: Überblick und Analyse
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1) Amtsanmaßung (Artikel 328 des CP)
Das Verbrechen der Amtsanmaßung nach Artikel 328 des Strafgesetzbuches (CP) wird anhand der folgenden Punkte beurteilt:
- a. Schutzgut: Der rechtliche Schutz der öffentlichen Verwaltung, insbesondere die funktionelle Ausübung durch Personen, die nicht in Ämter oder öffentliche Funktionen investiert sind.
- b. Aktives Subjekt: Das aktive Subjekt kann jede Person sein, auch ein Amtsträger, der eine Funktion ausübt, die ihm nicht zusteht.
- c. Typisches Verhalten: Das typische Verhalten ist das Anmaßen, Ergreifen oder unrechtmäßige Ausüben einer Funktion.
- d. Erforderliche Handlung: Der Täter muss eine eigene Amtshandlung vornehmen.
- e. Beispiel: Eine Person, die sich als Zivilpolizist ausgibt, um freien Zugang