Arbeitsrecht: Mobilität, Vertragsänderungen und Auszeiten
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Labor Mobilität
Die Mobilität kann funktional (andere Funktionen als die vertraglich vereinbarten) oder geografisch (Durchführung von Arbeiten an anderen Orten) sein. Funktionale Mobilität muss unter Achtung der Würde des Arbeitnehmers durchgeführt werden.
1. Innerhalb der Berufsgruppe
Innerhalb der Berufsgruppe oder bei gleichwertigen Kategorien ist keine spezifische Ursache gesetzlich vorgeschrieben.
2. Außerhalb der Berufsgruppe
Bei Tätigkeiten außerhalb der Berufsgruppe oder zwischen nicht gleichwertigen Kategorien müssen technische oder organisatorische Gründe vorliegen, die durch die notwendige Zeit gerechtfertigt sind. Änderungen in eine untergeordnete Position erfordern zwingende und unvorhersehbare Gründe.