Technische Anforderungen für elektrische Anlagen in Häfen und Marinas
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1. Zweck und Anwendungsbereich
Die Anforderungen dieser Anweisung gelten für elektrische Anlagen in Häfen und Marinas, die der Versorgung von Freizeitschiffen dienen. Die Stromversorgung, die in diesen Einrichtungen für Schiffe verwendet wird, muss die Anforderungen der geltenden EU-Richtlinien im Rahmen von Artikel 6 der Verordnung für Niederspannung (Minimal Electro Tensión) erfüllen. Ausgenommen von diesem Anwendungsbereich sind Schiffe, die unter die Richtlinie 94/25/CEE fallen.
Für die Zwecke dieser Anweisung wird ein Vergnügungsschiff (Sportboot) als schwimmendes Gerät definiert, das ausschließlich für Sport und Freizeit vorgesehen ist, wie Boote, Yachten, Hausboote usw. Als Seehafen wird jede Pier, jeder schwimmende Ponton oder... Weiterlesen "Technische Anforderungen für elektrische Anlagen in Häfen und Marinas" »