Arbeitsschutz und Sicherheit: Europäische Richtlinien und Prävention
Eingeordnet in Ausbildung und Beschäftigung Beratung
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Ziele der Einheitlichen Europäischen Akte im Arbeitsschutz
Das grundlegende Ziel der Einheitlichen Europäischen Akte ist der Schutz der Arbeitnehmer hinsichtlich ihrer Gesundheit und Sicherheit. Dies soll durch die Verbesserung der Arbeitsumwelt zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer erreicht werden, wobei eine Harmonisierung innerhalb der bestehenden Bedingungen in diesem Bereich angestrebt wird.
Funktionen des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheitsschutz
- Meinungs- und Erfahrungsaustausch über bestehende oder geplante Vorschriften.
- Berichterstattung an die Kommission über Bereiche, in denen neue Kenntnisse erworben werden müssen, sowie über Ausbildungs- und Forschungseinrichtungen.
- Beitrag zur Information