Prüfungsschema Art. 12 GG: Berufsfreiheit
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Art. 12 GG: Prüfung der Berufsfreiheit
I. Eröffnung des Schutzbereichs
Prüfung, ob der sachliche und persönliche Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG eröffnet ist.
- Sachlicher Schutzbereich: Jede Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage dient (Beruf). Auch anerkannte Tätigkeiten.
- Persönlicher Schutzbereich: Deutsche im Sinne des Art. 116 GG; EU-Bürger über Art. 18 AEUV; juristische Personen des Privatrechts mit Sitz in Deutschland (Art. 19 Abs. 3 GG).
II. Eingriff in den Schutzbereich
1. Vorliegen des Eingriffs
Ein Eingriff ist jede staatliche Maßnahme, die die Ausübung der Berufsfreiheit unmittelbar oder mittelbar, final oder unbeabsichtigt, rechtlich oder tatsächlich erschwert oder unmöglich... Weiterlesen "Prüfungsschema Art. 12 GG: Berufsfreiheit" »