Leitfaden zum Strafverfahrensrecht: Grundlagen, Zuständigkeiten & Rechtsmittel
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Gerichtliche Immunitäten und Ausnahmen
Ausnahmen oder Befreiungen sind subjektiv und von den ordentlichen Strafgerichten ausgeschlossen. Dazu gehören:
- a) Die Spitze des Staates: Der König ist unverletzlich und unterliegt keiner Haftung.
- b) Abgeordnete und Senatoren des Parlaments: Für Meinungen und Aussagen, die in Ausübung ihrer parlamentarischen Pflichten bei der Wahrnehmung ihres Wahlamtes gemacht werden.
- c) Mitglieder des Parlaments.
- d) Bürgerbeauftragte und seine Stellvertreter.
- e) Richter des Verfassungsgerichts.
- f) Mitglieder der gesetzgebenden Versammlungen der Autonomen Gemeinschaften.
- g) Internationale Personen: Die im Wiener Übereinkommen von 1961 bezeichnet sind.
Zuständigkeit des Nationalen Gerichtshofs
Der Nationale Gerichtshof... Weiterlesen "Leitfaden zum Strafverfahrensrecht: Grundlagen, Zuständigkeiten & Rechtsmittel" »