Notizen, Zusammenfassungen, Arbeiten, Prüfungen und Probleme für Rechtswissenschaft

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Rubrum: Definition, Herkunft und Verwendung im Rechtswesen

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Rubrum: Bedeutung und Verwendung

Rubrum (Deutsch)

Substantiv, n

SingularPlural 1Plural 2
Nominativdas Rubrumdie Rubradie Rubren
Genitivdes Rubrumsder Rubrader Rubren
Dativdem Rubrumden Rubraden Rubren
Akkusativdas Rubrumdie Rubradie Rubren

Worttrennung: Ru·brum, Plural 1: Ru·bra, Plural 2: Ru·bren

Aussprache: IPA: [ˈʁuːbʁʊm]

Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Kurze Inhaltsangabe in Form einer Aufschrift oder einer Bezeichnung am Anfang eines Schriftstücks.

[2] Deutsches Prozessrecht: Urteilskopf, dessen Inhalt sich je nach Gerichtsbarkeit richtet nach:

  • § 313 I Nr. 1, 2 ZPO
  • § 117 II Nr. 1, 2 VwGO
  • § 105 II Nr. 1, 2 FGO
  • § 136 I Nr. 1, 2, 3 SGG
  • § 275 StPO
[2] Rubrum eines Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz mit den Angaben gemäß § 117 II Nr.
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Maria, eine gute Freundin aus Deutschland

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Maria ist einundzwanzig Jahre alt. Sie lebt in Meißen. Wir sind Freunde seit ihrer Kindheit. Sie ist groß, mit langen schwarzen Haaren. Sie mag Sport, spielt gerne Basketball und ruft uns jeden Abend an, um über lustige Dinge zu reden. Sie liebt es, angenehme Kleidung zu tragen. Maria ist eine gute Person, die überall Freunde findet. Sie ist freundlich und hilfsbereit. Ihr Hobby ist das Erlernen von Sprachen, und sie verbringt viel Zeit mit ihrer Geige. Aktuell arbeitet sie in einem Dorf in Deutschland und lernt Deutsch.

Viertel

un cuarto de

Viertel vor

menos cuarto

Viertel nach

y cuarto

Halb

medio de

Dreiviertel

tres cuartos de

Kurz vor

poco antes de las

Kurz nach

poco después de las

Gleich

casi

Punkt

en punto/exactamente

1 eins 2 zwei 3 drei 4 vier 5 fünf... Weiterlesen "Maria, eine gute Freundin aus Deutschland" »

Verbraucherrechte und Gutachtenstil im BGB-Kaufrecht

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Verbraucher im Sinne des § 13 BGB

Ein Verbraucher ist die Vertragspartei, die in Abgrenzung zum Unternehmer (§ 14 BGB) zu sehen ist.

Prüfung der Verbrauchereigenschaft

  1. Natürliche Person?
  2. Rechtsgeschäftliches Handeln?
  3. Objektiver Zweck: Weder gewerbliche noch selbstständige berufliche Tätigkeit.

Mängelrechte des Käufers gemäß § 437 BGB

1. Vorrangig: Nacherfüllung

Der Käufer hat ein Wahlrecht gemäß § 439 BGB:

  • a) Mangelbeseitigung: Nachbesserung der Sache.
  • b) Neulieferung: Lieferung einer mangelfreien Sache.

Der Verkäufer kann die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern wegen:

  • a) Unmöglichkeit: Gemäß § 275 Abs. 1–3 BGB.
  • b) Unverhältnismäßiger Kosten: Gemäß § 439 Abs. 4 BGB.

2. Nachrangig (i. d. R. nach Ablauf einer Frist)

  • a)
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Grundlagen des BGB: Vertrag, Willenserklärung und Haftung

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Grundlagen der Willenserklärung (WE)

Zugang der Willenserklärung

WE gegenüber Abwesenden (§ 130 Abs. 1 BGB)

Eine Willenserklärung ist zugegangen, wenn sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist und unter gewöhnlichen Umständen mit einer Kenntnisnahme zu rechnen ist (z. B. telefonisch, per E-Mail).

WE gegenüber Anwesenden (§ 147 Abs. 1 S. 2 BGB)

Die Willenserklärung geht dann zu, wenn der Empfänger die WE akustisch richtig wahrgenommen hat (oder gesehen hat, z. B. bei einem mündlichen Vertrag).

Zustandekommen des Vertrags (§ 145 BGB)

Ein Vertrag setzt mindestens zwei korrespondierende Willenserklärungen voraus, die in Sinne von Angebot und Annahme übereinstimmen. Es kommt kein Vertrag zustande, wenn keine vollkommene Übereinstimmung... Weiterlesen "Grundlagen des BGB: Vertrag, Willenserklärung und Haftung" »

Grundlagen Öffentliches Recht & Zivilrecht: Fragen & Antworten

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Grundlagen Öffentliches Recht

Verhältnis von Recht und Gerechtigkeit & Radbruchsche Formel

Nennen Sie die beiden grundlegenden Auffassungen zum Verhältnis von Recht und Gerechtigkeit und geben Sie kurz ihren Inhalt wieder. Erläutern Sie darüber hinaus den Inhalt der „Radbruchschen Formel“.

Positivistische Ansätze verneinen einen notwendigen Zusammenhang zwischen Recht und Gerechtigkeit. Das Recht kann also jeden beliebigen Inhalt haben.

Nichtpositivistische Theorien hingegen nehmen an, dass es einen notwendigen Zusammenhang zwischen Recht und Gerechtigkeit gibt. Das Recht kann also nicht jeden beliebigen, sondern nur einen gerechten Inhalt annehmen.

Nach der Radbruchschen Formel haben positive, durch Macht gesicherte Gesetze auch dann

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Prüfungsschema Art. 12 GG: Berufsfreiheit

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Art. 12 GG: Prüfung der Berufsfreiheit

I. Eröffnung des Schutzbereichs

Prüfung, ob der sachliche und persönliche Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG eröffnet ist.

  • Sachlicher Schutzbereich: Jede Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage dient (Beruf). Auch anerkannte Tätigkeiten.
  • Persönlicher Schutzbereich: Deutsche im Sinne des Art. 116 GG; EU-Bürger über Art. 18 AEUV; juristische Personen des Privatrechts mit Sitz in Deutschland (Art. 19 Abs. 3 GG).

II. Eingriff in den Schutzbereich

1. Vorliegen des Eingriffs

Ein Eingriff ist jede staatliche Maßnahme, die die Ausübung der Berufsfreiheit unmittelbar oder mittelbar, final oder unbeabsichtigt, rechtlich oder tatsächlich erschwert oder unmöglich... Weiterlesen "Prüfungsschema Art. 12 GG: Berufsfreiheit" »

Art. 5 I 1 GG – Schutzbereich, Eingriff und Verhältnismäßigkeit

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Art. 5 I 1 GG

1. Eröffnung des Schutzbereichs

1. Eröffnung des Schutzbereichs: Es ist fraglich, ob der Schutzbereich des Art. 5 I 1 GG (Meinungsfreiheit, kurz: MF) eröffnet ist. Dieser Artikel erfasst die Äußerung und Verbreitung von Meinungen. In diesem Fall ist umstritten, ob Erkennen, argumentieren und definieren, ob das Thema zum Schutzbereich von Art. 5 gehört. In Bezug auf diesen Fall (argumentiere… Ja, dann) liegt vorliegend eine Äußerung i.S.d. Art. 5 vor, sodass der Schutzbereich dieses Grundrechts eröffnet ist.

2. Eingriff

2. Eingriff: (Wenn das Gesetz schon die Meinungsfreiheit des _ verhindert) Insoweit liegt ein zielgerichteter Eingriff in die Meinungsfreiheit durch _ vor.

3. Rechtfertigung

3. Rechtfertigung:

Schranken des

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Kaufvertrag: Voraussetzungen, Bestandteile & Käuferrechte

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Kaufvertrag: Voraussetzungen, Bestandteile & Rechte

Was ist ein Vertrag und was sind die 4 Voraussetzungen?

Definition: Übereinkunft zwischen zwei oder mehreren Personen mit rechtlicher Wirkung bzw. Rechtsänderung.

Voraussetzungen:

  • Handlungsfähigkeit
  • Freiwilligkeit
  • Legalität (Rechtskonformität)
  • Möglichkeit (Durchführbarkeit)

Welche Bestandteile müssen im Kaufvertrag enthalten sein?

Wesentliche Bestandteile:

  • Preis
  • Artikel
  • Menge

Welche Bestimmungen können im Kaufvertrag vereinbart werden?

Mögliche vertragliche Vereinbarungen:

  • Zahlungsbedingungen
  • Lieferbedingungen
  • Garantie
  • Umtausch

Nenne die 3 Ablaufphasen eines Kaufvertrages

Phasen:

  • Anbahnung (Werbung, Anfrage, Angebot)
  • Abschluss (Bestellung, Ausführung, Auftragsbestätigung)
  • Erfüllung (Lieferung, Rechnung,
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Rechtliche Grundlagen und Urheberrecht für Bibliotheken

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Verfassungstechnische und rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen des Bibliothekswesens und die Hintergründe der Informationsversorgung basieren auf zentralen Artikeln des Grundgesetzes:

  • Artikel 2: Persönliche Freiheitsrechte – „Freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“.
  • Artikel 5: Recht auf freie Meinungsäußerung – Das Recht, sich in Wort, Schrift und Bild zu äußern sowie der ungehinderte Zugang zu allen Quellen.
  • Artikel 20: Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
  • Artikel 30: „Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder.“ Daraus folgt: Bibliotheken sind Ländersache!

Artikel 91b: Zusammenwirken von Bund und Ländern

(1) Bund und Länder können... Weiterlesen "Rechtliche Grundlagen und Urheberrecht für Bibliotheken" »

Rechtliche Grundlagen: Verträge, Miete und Darlehen

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Grundlagen der Vertragsarten

Rechtscharakter: Bilateral. Beide Parteien stimmen überein (Konsens). Es geht um die Übereinstimmung mit dem Willen, nicht nur um Tradition.

Leistungspflichten: Beide Seiten haben Verpflichtungen. Es gibt keine formalen Anforderungen, außer bei Immobilienübertragungen.

Kommutativität: Die Leistungen sind im Voraus bestimmt.

Kaufvertrag

Ein Vertrag, bei dem eine Person eine bewegliche Sache gegen einen festgelegten Preis verkauft. Der Käufer ist verpflichtet, den Preis zu zahlen, andernfalls muss die Sache innerhalb der vereinbarten Frist zurückgegeben werden.

  • Absender: Liefert die Waren.
  • Empfänger: Erhält die Waren zum Verkauf.

Spende (Doação)

Gemäß Art. 538 ist dies ein Vertrag, bei dem eine Person ihr Vermögen... Weiterlesen "Rechtliche Grundlagen: Verträge, Miete und Darlehen" »