Strafrechtliche Verantwortlichkeit und zivilrechtliche Haftung: Eine Analyse
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Abgabenschuldner
Die strafrechtliche Verantwortung zieht auch zivilrechtliche Haftung nach sich (Art. 116,1 Cp). Im Falle von mehreren Strafanzeigen (Autoren und Komplizen) werden die Quoten für jeden von ihnen festgelegt. Die verschiedenen Teilnehmer an dem Verbrechen oder Vergehen haften einander für ihre jeweiligen Anteile und die entsprechende Alternative auf der anderen, unbeschadet der Rechtsweg gegen sie (Art. 116,2 CP).
Es gibt Fälle, in denen strafrechtliche Haftung im Missverhältnis zur unerlaubten Handlung steht.
- Fälle, in denen es keine strafrechtliche Haftung gibt.
- Zivilrechtliche Haftung und andere Fälle strafrechtlicher Haftung Tochtergesellschaft.
- Haftung bei bestimmten Verteidigungsvorbringen
Art. Cp 118 enthält die folgenden... Weiterlesen "Strafrechtliche Verantwortlichkeit und zivilrechtliche Haftung: Eine Analyse" »