Öffentliche Finanzen und Steuerrecht: Grundlagen und Prinzipien
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Artikel 1: Finanzielle Aktivität
Artikel 1 Finanzielle Aktivität: Wie von bekannten öffentlichen Behörden durchgeführte verschiedene Aktivitäten.
Nach Rodríguez Bereijo (UAM) wird sie definiert als die Aktion des Staates zur Erhebung von Einnahmen bei privaten Haushalten und deren anschließende Verfügung in Form öffentlicher Ausgaben.
Bayonne und der Lehrer Soler (Universität Alicante) beschreiben ihr Wesen: Sie dienen der Erfüllung öffentlicher Bedürfnisse durch den Einsatz wirtschaftlicher und politischer Kriterien.
Eigenschaften der finanziellen Tätigkeit
Aliana und Faure Navarro nennen sechs Merkmale:
- 1. Öffentliche Tätigkeit: Wird durch öffentliche Stellen ausgeübt.
- 2. Ihr Gegenstand umfasst Einnahmen und Ausgaben.
- 3. Die Finanzverwaltung