Handelsrecht: Pflichten, Verträge und Register in Deutschland
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Grundlagen des Handelsrechts
1. Regelung geschäftlicher Handlungen
Geschäftliche Handlungen werden ausschließlich durch die Bestimmungen dieses Kodex und andere anwendbare Gesetze geregelt.
2. Definition des Händlers
Als Händler gelten Personen, die die Rechtsfähigkeit besitzen, um Handel als gewöhnliche Beschäftigung zu betreiben. Dazu gehören auch Unternehmen, die unter einem Handelsnamen registriert sind, sowie ausländische Unternehmen, Agenturen und deren Zweigniederlassungen, die innerhalb des nationalen Territoriums kommerzielle Aktivitäten ausüben.
5. Vertragsfähigkeit
Jeder Mensch ist fähig, Verträge abzuschließen und die rechtliche Handlungsfähigkeit auszuüben.
6A. Handlungen des unlauteren Wettbewerbs
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