Umgangsrecht und Sorgerecht: Wichtige Artikel im Familienrecht
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Vierter Abschnitt: Umgangsrecht und Besuchsregelungen
Artikel 385: Umgangsrecht
Ein Elternteil, der nicht das Sorgerecht für das Kind hat oder dieses nicht ausübt, hat das Recht auf Umgang mit dem Kind. Entsprechend hat das Kind oder der Jugendliche das Recht, Umgang mit diesem Elternteil zu haben.
Artikel 386: Umfang des Umgangsrechts
Das Umgangsrecht umfasst nicht nur den Zugang zum Wohnsitz des Kindes oder Jugendlichen, sondern auch die Möglichkeit, das Kind an einen anderen Ort mitzunehmen, insbesondere wenn die umgangsberechtigte Partei ein Interesse daran hat. Es kann auch andere Formen des Kontakts zwischen dem Kind oder Jugendlichen und der umgangsberechtigten Person einschließen, wie Telefonate, Telegramme oder Briefwechsel.