Grundlagen des Arbeitsrechts: Öffentliches vs. Privatrecht & Arbeitsbeziehungen
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Grundlagen des Arbeitsrechts
1. Öffentliches Recht vs. Privatrecht
Öffentliches Recht regelt die Tätigkeit des Staates und seiner Organe, z.B. in den Bereichen internationales Recht, politisches Recht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, Prozessrecht, Finanzrecht und Gemeinschaftsrecht.
Privatrecht regelt die Beziehungen zwischen Einzelpersonen oder zwischen Einzelpersonen und dem Staat, wenn dieser als Privatperson handelt. Beispiele hierfür sind das Internationale Privatrecht, das Zivilrecht und das Handelsrecht.
2. Charakteristika des Arbeitsrechts
- Freiwilligkeit: Arbeitnehmer müssen bei der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses frei entscheiden.
- Arbeit im Namen anderer: Arbeitnehmer arbeiten für eine andere Person (Arbeitgeber) und erhalten dafür