Vorsätzliche Deliktsstruktur: Elemente und Theorien
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Vorsätzliche Deliktsstruktur
I. Objektiver Tatbestand
1. Typische Handlung:
- Tathandlung (Verhaltensweise): Das Verb, das den Kern der Handlung beschreibt.
- Beschreibende Elemente: Konkrete Merkmale, die durch die Sinne wahrnehmbar sind (z.B. Frau, Sache, Draht).
- Normative Elemente: Merkmale, die eine Wertung erfordern (kulturell oder rechtlich).
- Modalitäten der Handlung: Art und Weise, wie die Handlung ausgeführt wird (z.B. Tatmittel, Tatzeit, Tatort).
- Handlungssubjekt (Täter): Die Person, die die Handlung ausführt oder einen Teil davon.
- Handlungsobjekt (Leidtragender): Die Person, auf die sich die typische Handlung auswirkt.
- Opfer des Verbrechens: Der Träger des rechtlich geschützten Interesses.
- Rechtlich geschütztes Interesse: Das Rechtsgut,