Organisation der Justiz: Gerichtsbarkeit, Verwaltung und staatliche Haftung
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T-7: Die Organisation der Justiz: Konzepte
Artikel 117 Absatz 1 der spanischen Verfassung (EG) gewährt den Richtern und Mitgliedern der Justiz, als Teil der Gerichte, die in Artikel 117 Absatz 3 genannte ausschließliche Ausübung der „richterlichen Gewalt“.
Allerdings schafft Artikel 122 den Generalkommissionrat der Justiz (CGPJ), dem die Verfassung die Zuständigkeit für die Verwaltung der Richter und alle Aspekte ihrer rechtlichen Stellung überträgt. Daraus ergibt sich, dass es zwei Organisationsformen der Justiz gibt:
1. Zuständigkeitsfragen (Gerichtsbarkeit)
Die Justiz agiert als Gerichtsbarkeit, in der „nach außen gerichtete“ Handlungen vorgenommen werden, bei denen Richter Urteile fällen. Dies geschieht in Form von Gerichten... Weiterlesen "Organisation der Justiz: Gerichtsbarkeit, Verwaltung und staatliche Haftung" »