Gleichstellung: EU-Richtlinien
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Gleichstellung und Nichtdiskriminierung
Rechte und Pflichten
Entschädigung: Recht von juristischen Personen (z.B. Vereinen) mit berechtigtem Interesse, im Namen oder zur Unterstützung der Klägerin und mit ihrer Erlaubnis Gerichts- und Verwaltungsverfahren einzuleiten, die zur Durchsetzung der Richtlinie erforderlich sind.
Staatliche Verpflichtung, Arbeitgeber zum Schutz aller Arbeitnehmer vor Entlassung oder anderen Benachteiligungen zu verpflichten, die als Reaktion auf Maßnahmen zur Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erfolgen.
Gründung staatlicher Agenturen zur Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, Hilfe für Diskriminierungsopfer, Durchführung von Studien und Berichten sowie Abgabe von Empfehlungen.