Prozesskostenhilfe in Spanien: Anspruch & Leistungen
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Prozesskostenhilfe in Spanien: Grundlagen
Artikel 119 der Verfassung sieht vor, dass „Gerechtigkeit kostenlos ist, wenn das Gesetz dies vorsieht, und in jedem Fall für diejenigen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, um zu prozessieren.“ Der unmittelbare Zweck dieser Verfassungsbestimmung ist es, den Zugang zum Recht für diejenigen zu gewährleisten, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, und sicherzustellen, dass niemand aufgrund mangelnder Ressourcen verfahrensrechtlich hilflos ist.
Wer hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe?
Anspruch für natürliche Personen
Das Gesetz über Prozesskostenhilfe erkennt das Recht auf kostenlose Rechtsberatung für folgende Personen an:
- Spanische Staatsbürger.
- Staatsangehörige