Grundlagen der Bekanntgabe im Verwaltungsverfahren: Beteiligte, Antrag & Fristen
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1. Beteiligte und Interessenten im Verwaltungsverfahren
Wer gilt als Beteiligter oder Interessent?
- Personen, die den Antrag bei der Verwaltung stellen, sowie Inhaber eines Verwaltungsrechts oder eines berechtigten Interesses, das betroffen ist.
- Diejenigen, die das Verfahren nicht eingeleitet haben, aber Inhaber individueller Rechte sind, die durch die zu erlassende Entscheidung betroffen sein können.
- Inhaber legitimer Interessen, die keinen Antrag auf Einleitung des Verfahrens gestellt haben, aber vor dessen Abschluss in den Akten als Beteiligte geführt werden.
Der Antrag auf Einleitung eines Verwaltungsverfahrens
Der Inhaber eines Rechts ist immer ein Interessent. Der Antrag des Klägers (Antragstellers) ist als Anwendung bekannt und muss schriftlich... Weiterlesen "Grundlagen der Bekanntgabe im Verwaltungsverfahren: Beteiligte, Antrag & Fristen" »