Notizen, Zusammenfassungen, Arbeiten, Prüfungen und Probleme für Rechtswissenschaft

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Grundlagen der Bekanntgabe im Verwaltungsverfahren: Beteiligte, Antrag & Fristen

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1. Beteiligte und Interessenten im Verwaltungsverfahren

Wer gilt als Beteiligter oder Interessent?

  • Personen, die den Antrag bei der Verwaltung stellen, sowie Inhaber eines Verwaltungsrechts oder eines berechtigten Interesses, das betroffen ist.
  • Diejenigen, die das Verfahren nicht eingeleitet haben, aber Inhaber individueller Rechte sind, die durch die zu erlassende Entscheidung betroffen sein können.
  • Inhaber legitimer Interessen, die keinen Antrag auf Einleitung des Verfahrens gestellt haben, aber vor dessen Abschluss in den Akten als Beteiligte geführt werden.

Der Antrag auf Einleitung eines Verwaltungsverfahrens

Der Inhaber eines Rechts ist immer ein Interessent. Der Antrag des Klägers (Antragstellers) ist als Anwendung bekannt und muss schriftlich... Weiterlesen "Grundlagen der Bekanntgabe im Verwaltungsverfahren: Beteiligte, Antrag & Fristen" »

Beendigung der Dienstverhältnisse und Verjährung

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Erlöschen der administrativen Verantwortung

Das Erlöschen der administrativen Verantwortung tritt ein durch:

  • a) Tod, wenn die Strafe eine Geldbuße war und noch keine Wirkung entfaltet hat.
  • b) Beendigung des Dienstverhältnisses. Auch wenn der Beamte nicht mehr der Institution angehört, muss das Verfahren seinen Lauf nehmen. Bei Verhängung einer Strafe ist die zuständige Kontrollbehörde (z. B. CGR) zu informieren.
  • c) Amtsunfähigkeit.
  • d) Verjährung der Disziplinarmaßnahme. Die Haftung erlischt nach 4 Jahren ab dem Tag, an dem der Verstoß stattgefunden hat.

Beendigung des Dienstverhältnisses (Art. 146-156 Statut)

Das Dienstverhältnis endet in folgenden Fällen:

  1. Annahme des Rücktrittsgesuchs: Das Rücktrittsgesuch muss schriftlich erfolgen.

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Arbeitnehmergesellschaften: Gründung, Vorteile & Besonderheiten

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Arbeitnehmergesellschaften: Definition & Merkmale

Eine Arbeitnehmergesellschaft (als Sociedad Limitada Laboral – SLL oder Sociedad Anónima Laboral – SAL) zeichnet sich dadurch aus, dass der Großteil ihres Kapitals, mindestens 51%, im Besitz von Arbeitnehmern ist, die durch einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen verbunden sind.

Kapitalbeteiligung und Eigentumsstruktur

Kein einzelnes Mitglied darf Aktien oder Anteile besitzen, die mehr als ein Drittel des gesamten Kapitals ausmachen. Eine Ausnahme besteht, wenn der Partner eine öffentliche Einrichtung ist; in diesem Fall kann der Anteil auf bis zu 49% erhöht werden.

Anteilsklassen und Übertragungsregeln

Wenn Partner keine Arbeitnehmer des Unternehmens sind, werden zwei... Weiterlesen "Arbeitnehmergesellschaften: Gründung, Vorteile & Besonderheiten" »

Geburtsurkunde und Heiratsurkunde: Wichtige Informationen und rechtliche Aspekte

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Geburtsurkunde und Heiratsurkunde: Wichtige Informationen

Studie betont:

Geburt eines Kindes: Was ist zu tun?

1. Bei der Geburt eines Kindes muss die öffentliche Erklärung der Geburt unverzüglich erfolgen (Art. 19 LOPNA).

2. Wenn die Geburt nicht in einem Gesundheitsamt stattfindet, muss die Erklärung vor einem Beamten innerhalb von höchstens 90 Tagen erfolgen (Dies führt zu Geldbußen nach Art. 19 und 20).

Art. 470: Wenn die Geburt im Ausland stattgefunden hat, ist der diplomatische oder konsularische Vertreter der Republik berechtigt, die Urkunde auszustellen und Ausfertigungen an die erste zivile Behörde der Gemeinde zu schicken, in der die Eltern in Venezuela leben.

Art. 471: Bei einer Geburt auf einem Schiff auf See ist der Kapitän berechtigt,... Weiterlesen "Geburtsurkunde und Heiratsurkunde: Wichtige Informationen und rechtliche Aspekte" »

Die wichtigsten Institutionen der Europäischen Union

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Der Rat der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union ist das wichtigste Entscheidungsgremium der Union. Er teilt mit dem Parlament die Verantwortung für die Gesetzgebung. Er leitet auch die gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU und ist für wichtige Entscheidungen im Bereich Justiz und Freiheit verantwortlich.

Beschlussfassung im Rat der EU

Die Beschlüsse des Rates werden mit einfacher Mehrheit, qualifizierter Mehrheit oder einstimmig gefasst. Fast alle Beschlüsse werden mit qualifizierter Mehrheit gefasst. Im Rat hat jedes Land eine bestimmte Anzahl von Stimmen, die im Großen und Ganzen die Größe der Bevölkerung widerspiegelt. Bei einigen heiklen Themen wie Steuerpolitik, Asyl, Einwanderung und Außenpolitik... Weiterlesen "Die wichtigsten Institutionen der Europäischen Union" »

Strafrechtliche Verantwortlichkeit: Täter, Komplizen & Begünstiger

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Artikel 7: Fehlgeschlagene Taten und Versuche

Dieser Artikel regelt die Bestrafung nicht nur für vollendete Verbrechen oder Vergehen, sondern auch für fehlgeschlagene Taten und Versuche.

Ein Verbrechen oder Vergehen gilt als fehlgeschlagen, wenn der Straftäter alles Notwendige zur Ausführung der Tat unternommen hat, diese jedoch aus Gründen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, nicht vollendet wurde.

Ein Versuch beginnt, wenn der Täter mit der Ausführung des Verbrechens oder Vergehens durch direkte Handlungen beginnt, aber ein oder mehrere Elemente zur Vollendung der Tat fehlen.

Artikel 8: Verschwörung und Vorschlag

Die Verschwörung und der Vorschlag zur Begehung eines Verbrechens oder Vergehens sind nur in den Fällen strafbar, in denen... Weiterlesen "Strafrechtliche Verantwortlichkeit: Täter, Komplizen & Begünstiger" »

Richterliche Unabhängigkeit und Kontrolle in Spanien

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**Urteilsinterpretation**

Wenn das *Verfassungsgericht* erklärt, dass ein Gesetz verfassungsgemäß ist, weil die Mittel ein Weg sind, aber wenn das Gesetz anders ausgelegt wird, als es das *Verfassungsgericht* vorsieht, dann ist es verfassungswidrig. In diesem Fall fungiert das *Verfassungsgericht* als Gesetzgeber, schreibt den Satz, aber beseitigt oder validiert das Gesetz nicht. Es ist unklar, ob die Rechtsprechung des *Verfassungsgerichts* bindend ist.

Wird ein Gesetz vom *Verfassungsgericht* für verfassungswidrig erklärt, sagten wir vor den endgültigen Urteilen, dass es keine Rückwirkung gibt. Im Falle von Strafverfahren kann es jedoch rückwirkend angewendet werden, wenn sich etwas Positives für den Antragsgegner ergibt. Die Rückwirkung... Weiterlesen "Richterliche Unabhängigkeit und Kontrolle in Spanien" »

Handlungstheorie im Strafrecht: Verhalten und Zurechnung

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Grundlagen der strafrechtlichen Handlungstheorie

Die Handlungstheorie (Objektiver Typus I)

1. Strafrechtliche Relevanz des Verhaltens und "No Action"-Fälle

Das einschlägige kriminelle Verhalten (Tun oder Unterlassen) kann nur vorsätzlich oder grob fahrlässig (Art. 5 und 10 StGB) und daher **freiwillig** (Grundsatz der Schuld) sein. Das Strafrecht kann seine motivierende Rolle nur gegenüber freiwilligen Verhaltensweisen entfalten. Daher ist strafrechtlich relevantes Verhalten (aktiv oder fahrlässig) abzulehnen, wenn kein Element der Freiwilligkeit vorhanden ist.

Die klassischen Annahmen der "No Action" oder des nicht relevanten kriminellen Verhaltens sind:

  1. Unwiderstehliche Kraft (vis absoluta): Von unbesiegbarem Charakter (mit Ausnahme der
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Die Bürgerliche Gewalt: Aufgaben und Organe in der Verfassung

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Die Bürgerliche Gewalt: Definition und Organe (Art. 273 CRBV)

Ausübung der Bürgerlichen Gewalt

Die Bürgerliche Gewalt wird vom Rat für Republikanische Moral ausgeübt. Dieser Rat setzt sich aus dem Bürgerbeauftragten (Ombudsmann), dem Generalstaatsanwalt der Republik und dem Präsidenten des Rechnungshofes der Republik zusammen.

Eines dieser Organe wird vom Rat für Republikanische Moral für eine Amtszeit von einem Jahr zum Vorsitzenden ernannt und kann wiedergewählt werden.

Unabhängigkeit und Autonomie der Bürgerlichen Gewalt

Die Bürgerliche Gewalt ist unabhängig, und ihre Organe genießen funktionelle, finanzielle und administrative Autonomie. Zu diesem Zweck wird ihnen im Rahmen der allgemeinen staatlichen Mittel jährlich ein variabler... Weiterlesen "Die Bürgerliche Gewalt: Aufgaben und Organe in der Verfassung" »

Die Entwicklung des mexikanischen Rechnungshofs (ORKB)

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Frühe Vorschriften und Prüfungen

Vor der Einführung des Gesetzes über den Rechnungshof gab es verschiedene Probleme im öffentlichen Dienst, darunter:

  • Unerlaubte Abwesenheit vom Dienstort
  • Verweigerung von Dienstleistungen
  • Schwere Verstöße gegen Vorschriften
  • Mangelnde Disziplin und Moral

Am 25. Juni 1925 erließ der Rechnungsprüfer Luis Montes de Oca eine Verordnung über Prüfungen, die die Organisation und Durchführung von Synoden regelte. Am 15. Oktober 1926 folgte eine zweite Verordnung, die jedoch im November 1927 ersetzt wurde.

Das neue Gesetz über den Rechnungshof

Mit dem neuen Gesetz über den Rechnungshof wurde eine Prüfung zur Voraussetzung für die Zulassung. Ausgenommen waren:

  • Subauditoren und Büroleiter
  • Spezialisten für Neben-
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