Finanzinstrumente und Zahlungsverkehr: Schuldscheine, Überweisungen & mehr
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Der Schuldschein: Definition & Beteiligte
Definition und beteiligte Personen
Ein Schuldschein ist eine schriftliche Verpflichtung einer natürlichen oder juristischen Person (des sogenannten Unterzeichners), einen bestimmten Betrag an einen Begünstigten (oder eine Person, in deren Auftrag) zu zahlen, und zwar an dem im Dokument angegebenen Ort und zu der dort festgelegten Laufzeit.
- Unterzeichner: Die Person, die den Schuldschein ausstellt und sich zur Zahlung verpflichtet.
- Begünstigter: Die Person, an die die Zahlung geleistet wird.
- Inhaber: Eine Person, die zur Zahlung des Schuldscheins berechtigt ist und in der Regel der Begünstigte oder der letzte Indossat ist.
- Indossant: Der Zahlungsempfänger oder Inhaber, der den Schuldschein durch Indossament